Cloud-Computing für Ärzte - geht vielleicht doch?
Um Datensicherheit im medizinischen Bereich bei voller Bewegungsfreiheit zu gewährleisten, müssten bestimmte Sicherheitsrisiken der Vernetzungstechnik komplett ausgeschaltet werden. Denn Public Clouds und Auftragsdatenverarbeitung sind für Ärzte je nach Betrachter ein No-go oder zumindest eine heikle Angelegenheit. Schon das Vernetzen und sogar die Datenspeicherung selbst sind kritisch, was die Datensicherheit betrifft.
Dazu kommt, das die gesetzlichen Bestimmungen des § 203 StGB zur Schweigepflicht problematisch sind: Nach der Auslegung vieler Datenschützer zählen IT-Dienstleister keineswegs zu den Erfüllungsgehilfen des Arztes und dürften deswegen unter keinen Umständen Einsicht in…
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