Dürfen wir Falschparker an die Kette legen?
Frage von Dr. Norbert Huber,
Internist,
Reutlingen:
Wir haben vier Praxis-Parkplätze gemietet, die entsprechend ausgeschildert sind. Häufig ist es uns nicht möglich, auf unseren Parkplätzen zu parken! Was können wir gegen Parkplatz-Diebe unternehmen? Werden Anzeigen von der Polizei verfolgt? Können wir, bei entsprechendem Hinweis, eine Kette anbringen und nach Praxisschluss Falschparker einschließen? Oder bleibt uns schlicht die Resignation?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Das Abstellen von fremden Fahrzeugen auf angemieteten Parkplätzen stellt ein ständiges Ärgernis für die Mieter dar, dem mancher Mieter durch sofortige Beseitigung des parkenden Fahrzeugs abhelfen möchte. Jedoch führt das Abschleppen des Fahrzeugs zunächst dazu, dass der Mieter selbst die Kosten tragen und sich diese beim Falschparker zurückholen muss. Das ist nicht ganz einfach, da oft nur der Halter des Fahrzeugs festgestellt werden kann. Um Fremde daran zu hindern, ihr Auto auf den eigenen gemieteten Parkplätzen abzustellen, werden häufig umklappbare Poller aufgestellt oder Ketten angebracht, die es nur Berechtigten ermöglichen, den Parkplatz zu nutzen.
Gegen eine derartige Praxis bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Einwände, es sei denn, der Mietvertrag verbietet das Anbringen von Ketten oder den Einbau von Pollern. In derartigen Fällen hilft aber oft ein Gespräch mit dem Vermieter, um die Genehmigung zum Anbringen solcher Einrichtungen zu erhalten.
Die Einschaltung der Polizei und der Staatsanwaltschaft ist dann im Regelfall nicht erforderlich und würde auch nur den Arzt belasten, der durch Aussagen bei den Ermittlungsbehörden oder gar bei Gericht viel Zeit verliert.
Das Einschließen von Falschparkern ist nicht zu empfehlen, da diese häufig selbst mit Strafanzeigen wegen Nötigung etc. reagieren oder gar Schadensersatz geltend machen, weil sie einen wichtigen Termin verpasst haben, der ihnen einen "enormen Gewinnx93 gebracht hätte.




