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Freie Weiterbildungsplätze bei Hausärzten

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Wie gut läuft die ärztliche Weiterbildung? Was kann sie gegen den Ärztemangel beitragen? Die Landesärztekammer Hessen versucht, diese Fragen mit einem Register zu klären.

Ende 2014 schrieb die Kammer zum zweiten Mal alle Weiterbildungsermächtigte im Land an, damit diese – verpflichtend – die bei ihnen in Weiterbildung befindlichen Ärzte melden. Das hatte die Kammer erstmals 2013 gemacht und so eine personengenaue Übersicht gewonnen, wer sich wo in was weiterbildete.

Dabei sind der Kammer einige Dinge aufgefallen. Zum Beispiel, dass bei 79 % der weiterbildungsermächtigten Allgemeinmediziner zum Stichtag kein Arzt in Weiterbildung beschäftigt war. Auch von den weiterbildungsbefugten HNO-, Augen- und Kinderärzten gaben zwei Drittel eine „Nullmeldung“ ab.

Allerdings kann die Landesärztekammer nicht vorhersagen, welche Ärzte, die z.B. zum Stichtag einen Weiterbildungsabschnitt in der Anästhesiologie absolvierten, später in welchem Gebiet tätig werden, erklärt Nina Walter, stellvertretende ärztliche Geschäftsführerin der hessischen Kammer. So befanden sich 2013 zwar 26 % der Ärzte in Weiterbildung in einem internistischen Abschnitt und 5 % in der Allgemeinmedizin. Doch im selben Jahr erwarben 17,8 % der Ärzte die Facharztbezeichnung Innere Medizin und 10,5 % den Titel Facharzt für Allgemeinmedizin.

Weiterbildung in Praxen von Fachärzten und an Akademien

Während sich die angehenden Allgemeinmediziner dank der Unterstützung durch die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin, die von KV, Kammer, Krankenhausgesellschaft und den Unikliniken Frankfurt und Marburg unterhalten wird, einer gut organisierten und finanziell geförderten Weiterbildung erfreuen, ist in den anderen Gebieten mehr Eigeninitiative der Nachwuchsärzte gefordert.

Dass auch die niedergelassenen Fachärzte daran interessiert sind, mehr ambulante Weiterbildung anzubieten, kann der ärztliche Geschäftsführer der Landesärztekammer, Dr. Roland Kaiser, gut nachvollziehen. Zum einen lasse sich in spezialisierten Kliniken nicht mehr das gesamte Spektrum einer Facharztweiterbildung erlernen, zum andern erfolge mancher Eingriff heute nur noch ambulant.

Die künftige Struktur der Weiterbildung wird deshalb wohl teilweise modular werden, erläutert Nina Walter. Theorieeinheiten oder bestimmte Techniken werden dann nicht mehr ausschließlich in der Klinik, sondern unterstützend z.B. an Akademien oder per E-Learning vermittelt. Hier könnte sich die Kammer auch gut eigene Kursangebote und eine Rolle als Trainer von Weiterbildern vorstellen.

Allerdings empfiehlt Geschäftsführer Dr. Kaiser, die von Kassen und KV gezahlte Förderung von (allgemeinärztlichen) Weiterbildungsstellen runterzufahren – zugunsten der Möglichkeit, mit den jungen Medizinern Mehrumsätze erzielen zu können. Damit würden sie das Gehalt, das ihnen die Praxisinhaber zahlen, selbst erwirtschaften. Allerdings müsste auch die Weiterbildungsleistung in den Kliniken über die DRGs honoriert werden. Schließlich könne ein Oberarzt, der einen jungen Arzt anleitet, nicht so schnell arbeiten wie ein Kollege ohne Weiterbildungsaufgaben.

Ein Viertel der Frauen macht die Weiterbildung in Teilzeit

Der Kammer ist bei ihrer ersten Befragung auch aufgefallen, dass sich nur 5 % der Männer, aber 25 % der Frauen in einer Teilzeit-Weiterbildung (mindestens eine halbe Stelle) befinden. Da das Geschlechterverhältnis 40:60 ist und laut Walter je nach Fachgebiet bis zu 10:90 reicht (z.B. Frauenheilkunde und Geburtshilfe), kommt nicht die volle Arbeitskapazität in der Versorgung an. Die naheliegende Gegenmaßnahme wären mehr Medizinstudienplätze – aber das heißt, ein dickes politisches Brett zu bohren, weiß Dr. Kaiser.

Da die Kammer nun die Ärzte in Weiterbildung mit Name, Anschrift, Fachgebiet und Weiterbildungsstation kennt, will sie diese auch direkt kontaktieren, um z.B. zu erfahren, ob bei ihnen die Weiterbildung planmäßig verläuft. So plant die Kammer beispielsweise Ärzte in Weiterbildung der Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie der Orthopädie und Unfallchirurgie anzuschreiben, um zu erfahren, wie weit diese nach drei Weiterbildungsjahren im Operationskatalog gekommen sind.

Die Kammer kann dank des Registers viel genauere Informationen zur Qualität der Weiterbildung erhalten und auch Hilfestellungen für die jungen Ärzte geben, als es mit den aufwendigen bundesweiten Evaluationen nach dem Züricher Modell 2009 und 2011 der Fall war. Mittlerweile stellt es die Bundesärztekammer den Kammern frei, einen erprobten einheitlichen Kernfragebogen für dezentrale Erhebungen zu verwenden. Die Landesärztekammer Hessen ist dagegen von ihrem Registeransatz überzeugt. Sie erhofft sich Nachahmer in anderen Ländern.

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