Anzeige

Hausarztvertrag der Techniker Krankenkasse in der Kritik

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Anzeige

Ab dem 1. Oktober beginnt die Versorgung im Hausarztvertrag der Techniker Krankenkasse (TK) in NRW und Bayern. Die Freude der dortigen Hausarztverbände wird allerdings durch Querschüsse der einstigen Verbündeten, der Patienten-Aktivistin Renate Hartwig, etwas getrübt.

Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe hat mehrfach Grund zur Freude, dass es jetzt mit dem TK-Vertrag losgeht. Zum einen, weil der seit 2010 angekündigte Vertrag endlich die letzte Hürde genommen hat: Nachdem der Bundesrat im Juli mit dem Infektionsschutzgesetz auch der Neuregelung des Datenschutzes im SGB V (§ 295a) zugestimmt hat, ist der Weg für die HzV-Abrechnung über das HÄVG-Rechenzentrum frei.

Zum andern startet die TK-HzV für die fast 2500 beteiligten Kollegen zum richtigen Zeitpunkt. Sie bietet quasi einen Teilersatz, denn die HzV von AOK, BKKen und LKK mit der KV Westfalen-Lippe ist zum 10. August jäh beendet worden, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf den 2008er Add-on-Vertrag als rechtsunwirksam beanstandet hatte.

In Bayern wird die TK-HzV ebenfalls zum 1. Oktober „versorgungswirksam“. Hier handelt es sich um einen „Anschlussvertrag“ nach altem Recht, der an den zum Jahresende 2010 eingestellten Ersatzkassenvertrag anknüpft.

Die kontaktunabhängige Pauschale ist gestrichen

Allerdings gibt es etliche Änderungen. So entfällt die kontaktunabhängige Pauschale. Es gibt nun eine Pauschale von 95 Euro im ers­ten Halbjahr mit Arzt-Patienten-Kontakt und von 50 Euro, wenn es auch im zweiten Halbjahr zum Arzt-Patienten-Kontakt kommt. Die Chroni­kerzuschläge sind gestaffelt. Je nachdem ob ein, zwei oder drei von 24 definierten Krankenheitsbildern bei einem Patienten diagnostiziert werden, gibt es 10, 27,50 oder 55 Euro dazu. Weitere Zuschläge und Einzelleistungen sind vorgesehen.

Die Honorarobergrenze beträgt 76 Euro pro eingeschriebenen Versicherten und Quartal. „Bei aller Kritik und berechtigten Nachfragen zum TK-HzV-Vertrag“ biete dieser ein kalkulierbares und höheres Honorar als die Regelversorgung (RLV III/2011: 41,25 Euro), schreibt BHÄV-Chef Dr. Dieter Geis den Kollegen.

Hartwig kritisiert wirres "Vertragsspiel"

„Bürgerschulterschluss“-Aktivis­tin Hartwig wirft Dr. Geis vor, nun wegen des TK-Vertrags AOK-Versicherte „subtil“ zum Kassenwechsel zu ermuntern. Dabei sei zuvor von den Verbandsfunktionären die AOK (bis der HzV-Streit eskalierte) als die gute Kasse dargestellt worden; mit dem Erlass von 30 Euro Praxisgebühr seien Kunden geködert worden. Diesem „Vertragsspiel“ mit der „Manövriermasse“ Patient kündigt Hartwig Widerstand an. Sie kritisiert wegen der eGK auch die TK-Vorgabe einer onlinefähigen Praxis-IT mit Internetanschluss. Laut BHÄV besteht hier kein Zusammenhang.

Techniker Krankenkasse Techniker Krankenkasse
Anzeige