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Honorarpoker: KVen rüffeln KBV-Vorstand

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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20 KBV-Vertreter aus neun alten Bundesländern werfen KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in einem Brief vor, dass er die Beschlüsse der Vertreterversammlung missachtet. Dabei geht es um die Forderung nach festen Preisen für ärztliche Leistungen. Um die zu erreichen, sollten möglichst viele Grundleistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung herausgenommen werden.

In der KBV-Vertreterversammlung (VV) am 20.9. wird es Diskussionsbedarf geben. Denn in vielen westdeutschen KVen brodelt es. Grund dafür ist, dass Delegierte der KBV-Vertreterversammlung unter nicht geringen Bauchschmerzen insbesondere der KBV-Vizechefin Regina Feldmann den Segen für den neuen EBM gegeben haben.


Mit der neuen Gebührenordnung sollte es nämlich leichter werden, in Zukunft die viel beschworene Vergütung von ärztlichen Leistungen zu festen Preisen gegenüber den Kassen durchsetzen zu können. Mit diesem ritterlichen Ziel vor Augen war der neue EBM mit seinen heiklen Umverteilungsproblematiken zwar ungeliebt, aber ein Risiko, das einzugehen durchaus vertretbar erschien.

Delegierte: KBV-Vorstand missachtet die Beschlüsse

Nun aber folgt eine bittere Enttäuschung: Offenbar möchte KBV-Chef Dr. Köhler die von Vize Feldmann versprochene Ausbudgetierung von haus- und fachärztlichen Grundleistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) nur in geringem Maße gegenüber den Kassen durchsetzen. Das hat nun zu einer Einvernehmlichkeit von 20 KBV-VV-Delegierten aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein geführt.


Sie werfen Dr. Köhler in einem gemeinsamen Brief die Missachtung von Beschlüssen der Vertreterversammlung vor. Sollte der KBV-Vorsitzende weiterhin an seinen Verhandlungszielen festhalten und die Ausbudgetierung der Leistungen nicht einfordern, drohten die Verfasser des Briefes mit der Einberufung einer Sonder-Vertreterversammlung.

Ausbudgetierung allein reicht nicht – auf Zuwächse achten!

Zu den Vorwürfen hat Dr. Köhler bereits Stellung bezogen. Im Vorfeld der Verhandlungen im Bewertungsausschuss habe sich der KBV-Vorstand „intensiv mit den Beschlüssen der KBV-Vertreterversammlung auseinandergesetzt“ und sei dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen: Ausbudgetierung allein reicht nicht – auf Zuwächse achten!


Würden alle zur Diskussion stehenden Leistungen über alle Versorgungsbereiche hinweg einfach ausbudgetiert, seien die Folgen nicht absehbar. Im hausärztlichen Versorgungsbereich umfasse das Ausbudgetierungsvolumen derzeit ca. 80 % der MGV, im fachärztlichen Bereich hingegen nur 35 %. EBM- und HVM-Effekte seien in den verschiedenen Versorgungsbereichen zudem sehr unterschiedlich und müssten berücksichtigt werden.

Ausbudgetierung hat Auswirkungen auf Weiterentwicklung der Gesamtvergütung

Ein weiterer Aspekt sei, dass die Ausbudgetierung auch Auswirkungen auf die Weiterentwicklung der Gesamtvergütung (insbesondere die MGV) habe. Denn jährlich komme auf die MGV eine Zuwachsrate (sog. Veränderungsrate, z.B. 2 %) obendrauf. Wenn aber hohe Summen aus dem MGV durch die Ausbudgetierung wegfallen, wachse eben auch das MGV entsprechend geringer und die ausbudgetierten Leistungen werden in diesen Zuwachs nicht einbezogen.

Diesen Negativeffekt, so Dr. Köhler weiter, gelte es durch begleitende Maßnahmen bei der Ausbudgetierung zu kompensieren, wie etwa wenn auf die ausbudgetierten Leistungen ein versorgungsbedingter Mengenzuwachs (abhängig von Arztzahl- und Fallzahl-Dynamik) vereinbart werden könnte.


Diese Argumentationslinie des KBV-Chefs sei nachvollziehbar und korrekt, sie war auch schon vorher bekannt, sagt der EBM-Experte Dr. Gerd W. Zimmermann. Fraglich sei allerdings, warum man das nicht von Anfang an berücksichtigt und sich gegenüber dem GKV-Spitzenverband entsprechend taktisch positioniert habe. Es liege der Verdacht nahe, so Hausarzt Dr. Zimmermann, dass man mit dieser leeren Versprechung die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung ködern und zu einer Zustimmung zum neuen EBM bewegen wollte.


Mit den Beschlüssen der heutigen Vertreterversammlung wird Dr. Köhler am 25. September im Erweiterten Bewertungsausschuss weiter verhandeln.

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