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KV RLP: KBV soll neue NäPa-Leistungen wieder zurücknehmen

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

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Die Leistungen für nicht ärztliche Praxisassistenten (NäPa) sollten rückgängig gemacht werden, fordern die Delegierten der KV Rheinland-Pfalz. Das Honorar sollte besser für die Erhöhung der hausärztlichen Grundvergütung eingesetzt werden.

Wieso können nicht auch Hausärzte – genauso wie die Fachärzte – gleichermaßen von ihren zusätzlichen Honoraren profitieren?

So äußerten Ärzte auf der Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz ihr Unverständnis für die kommenden EBM-Neuerungen.

Es ärgert die Hausärzte nicht nur, dass die Hürden für die Berechtigung zur Abrechnung der NäPa-Leistungen hoch sind, auch dass vor allem Kollegen in den neuen Bundesländern von den neuen Leistungen profitieren werden, lässt das Misstrauen gegenüber dem Handeln von Regina Feldmann wachsen.

Der KBV-Vizechefin wurde schon nach der ersten Stufe des Hausarzt-EBM eigenmächtiges Vorgehen vorgeworfen; in der Vertreterversammlung in Mainz wurde diese Kritik erneut laut. KV-Chefin Dr. Sigrid Ultes-Kaiser sprach z.B. von intransparentem Vorgehen.

Um die Beschlüsse zur Abrechnung einer NäPa rückgängig zu machen, haben die Abgeordneten in Mainz nahezu einstimmig eine Resolution beschlossen: Die vorgesehene extrabudgetäre Vergütung für die Leistungen der NäPa müsse in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung rückgeführt werden, um anschließend die Mittel für die Erhöhung der hausärztlichen Grundvergütung zu nutzen.

Außerdem finden die Rheinland-Pfälzer in diesem Zusammenhang, dass beim Honorarabschlusses 2015 der Orientierungspunktwert eigentlich um 1,8 % statt nur um 1,4 % hätte angehoben werden müssen.

Bekanntlich wurden 0,4 Prozentpunkte für die Stärkung der Honorierung der fachärztlichen und hausärztlichen Grundversorgung entnommen. Das aber bedeutet, dass diese 0,4 % für die nächsten Jahre nicht mehr "sockelwirksam" sind und der Orientierungspunktwert in den nächsten Jahren in jedem Fall niedriger ausfällt, als es der Fall gewesen wäre, wenn der Orientierungspunktwert um 1,8 % angehoben worden wäre.

Auch der Begriff der außerbudgetären Vergütung bei den 0,4 % sei verwirrend, weil schließlich nur eine bestimmte Summe zur Verfügung stehe. Wenn diese aufgebraucht ist, fließt deshalb nicht mehr Honorar an die Ärzte.

KV Rheinland-Pfalz folgt 
KV Baden-Württemberg

Deshalb haben die Vertreter in einer weiteren Resolution beschlossen, sich den  Forderungen der KV Baden-Württemberg anzuschließen, das Unterschriftenverfahren für Honorarverwendung und NäPa zu stoppen und Nachverhandlungen anzustreben.

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