Anzeige

Nordrhein: KV-Hausarztvertrag lockt mit zusätzlichen Vergütungen

Gesundheitspolitik Autor: Jost Küpper

Anzeige

Politiker fordern seit Jahren Wettbewerb im Gesundheitswesen. In Nord­rhein treten der Hausärzteverband und die KV bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) gegeneinander an.

Bernhard Brautmeier, Vize der KV Nordrhein, war sichtlich stolz. Wie er am Rande der Vertreterversammlung in Düsseldorf ausführte, haben sich 3800 von rund 9000 Haus­ärzten in den Add-on-Vertrag der KV mit der AOK Rheinland-Hamburg und der LKK NRW eingeschrieben und „nicht einer“ hat bis dato gekündigt – obwohl es seit Ende Dezember 2011 einen geschiedsten Vollvertrag zwischen der AOK, Barmer, DAK, BKKen etc. in Nordrhein-Westfalen mit den Landesverbänden des Haus­ärzteverbandes gibt. Das liegt laut Brautmeier daran, dass es bei der KV-HzV lukrative Honorare gibt.

Das Zahlengerüst des KV-Vorstands sieht so aus:

  • RLV-Fallwert II/2012: 38,67 Euro
  • Gesamtfallwert (alle Leistungen) II/2011: 54,10 Euro
  • Fallwert je KV-HzV-Patient in I/2012: 63,17 Euro

Ab dem 1. April 2012 wird sich dieser Fallwert pro Patient in der KV-HzV noch weiter steigern. Die KV-Bosse haben mit den Krankenkassen eine Erhöhung um zwei Millionen Euro außerhalb von morbiditätsbedingte Gesamtvergütung und Regelleistungsvolumen verhandelt, die sich laut Brautmeier zunächst auf folgende Zuschläge verteilt:

  • Zuschlag beim Dringlichkeitsbesuch im Pflegeheim: 35 Euro
  • Zuschlag zum Hausbesuch bis 10 Kilometer Strecke: 15 Euro
  • Zuschlag beim Hausbesuch über 10 Kilometer Strecke: 17,50 Euro

Dazu kommen diese besonderen Vergütungen:

  • Fundierter Arzneimittel-Check: 80 Euro
  • Fachübergreifender und/oder sektorübergreifender fundierter Arzneimittel-Check: 160 Euro

KV-Honorar gibt‘s ohne Rückzahlungsrisiko

Damit sieht sich die KV für den HzV-Wettbewerb bestens gerüstet. Der geschiedste Vollvertrag habe zwar „attraktive Honorierungs­elemente“ wie die altersgestaffelten Pauschalen von 39 bis 44 Euro sowie Zuschläge für chronisch Kranke und multimorbide Patienten von bis zu 55 Euro. Das „dicke Aber“ von Brautmeier folgte jedoch auf dem Fuß: Der geschiedste Kontrakt beinhalte eine stringente Orientierung am Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Will sagen: Soweit Mehraufwendungen den zur Verfügung stehenden Finanzrahmen übersteigen, seien diese Beträge an die Kassen zurückzuzahlen. Der KV-Vize nannte das „eine bittere Pille“, doch „es kommt noch schlimmer“.

In den ersten 24 Monaten werde nur der Teil der Vergütung an die Hausärzte ausgezahlt, der durch die Bereinigung abgedeckt sei. Dazu würden eine Vergütung für Einzelleis­tungen, die über die KV nicht mehr abgerechnet werden könnten, sowie ein Zuschlag von 10 % fließen. Allerdings: Bei Nichterreichung der im Vertrag fixierten Wirtschaftlichkeitsziele bestehe eine Rückzahlungspflicht oberhalb der Bereinigung gegenüber den Kassen nach zwei Jahren. Dergleichen ist im KV-System unbekannt.

Anzeige