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Präventionsgesetz: Mehr als Früherkennung von Krankheiten

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Schwarz-Rot will die Gesundheitsuntersuchung ab 35 umgestalten. Der Blick des Arztes soll stärker auf gesundheitliche Belastungen und Risikofaktoren des Versicherten gelenkt werden und in einer Empfehlung für primärpräventive Maßnahmen münden.

Der jüngste Versuch für ein Präventionsgesetz liegt in Form eines Referentenentwurfs des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Wie schon im vorherigen Entwurf von Schwarz-Gelb, der am Widerstand aus dem Bundesrat scheiterte, ist erneut eine Umgestaltung des Check-ups vorgesehen (§ 25 Abs. 1 SGB V).

Wegfall von Altersgrenze und zweijährigem Intervall

Dieser sei auf die Früherkennung einer bereits eingetretenen Erkrankung ausgerichtet. Dabei könnten schon vorher Risikofaktoren wie Adipositas, Bewegungsmangel, Rauchen, Alkohol oder Stress durch primärpräventive Maßnahmen vermindert werden.

Sowohl die Altersgrenze von 35 als auch das zweijährige Intervall sollen wegfallen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Inhalt, Art Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen und Früherkennung zu bestimmen.

Das kann laut Entwurf "kostenneutral" geschehen, indem z.B. die Intervalle "medizinisch vertretbar und nach Alters- und Zielgruppen differenziert" erweitert werden.

Auch beim EBM passt‘s schon: Die derzeit kalkulierte Zeit für die Untersuchung samt präventionsoriertierter Beratung sei mit 26 Minuten ausreichend bemessen.

Ärzte sollen geeignete Programme empfehlen

Viel verspricht sich die Politik von einer ärztlichen Bescheinigung für die individuelle Primärprävention. Diese ärztliche Empfehlung soll dazu beitragen, "dass Kursangebote gezielt diejenigen Menschen erreichen, die sie benötigen".

Umgekehrt kann der Arzt so auch verhindern, dass wirkungslose oder schädliche Maßnahmen ergriffen werden, etwa ungeeignete Bewegungsprogramme für übergewichtige Menschen mit Gelenkbeschwerden.

Die Krankenkassen sollen die ärztliche Empfehlung bei der Leistungsgewährung beachten. Allerdings besteht kein Arztvorbehalt. Auch ohne Vorlage einer ärztlichen Empfehlung kann eine zertifizierte Leistung zur individuellen Verhaltensprävention beansprucht werden, so der Plan.

Die Altersgrenze für Gesundheitsuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter soll auf 18 Jahre angehoben werden. Allerdings bieten heute schon drei Viertel der Krankenkassen freiwillig eine zusätzliche U- oder J-Untersuchung an.

Der Richtwert für Ausgaben der Krankenkassen für Präventionsleistungen wird 2016 auf jährlich sieben Euro je Versicherten erhöht. Mehrausgaben: ca. 240 Mio. Euro.

Betriebliche Maßnahmen:
Bonus auch für Arbeitgeber

Die Kassen sollen in ihren Satzungen vorsehen, dass bei einer erfolgreichen betrieblichen Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber sowohl die Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten eine Geldleis­tung als Bonus erhalten.

Vonseiten der GKV kommen überwiegend positive Reaktionen auf den Entwurf. Dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) künftig als Geschäftsstelle für die Koordinierung der Prävention fungieren soll, wird jedoch z.B. vom Ersatzkassenverband sowie vom BKK-Dachverband kritisch gesehen.

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