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Samstag, 25. Mai 2013

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12.02.1999
Artikel Nummer: 6090
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Welche Rechtsform ist die beste?

Frage von Dres. Gabriele und Dieter Jung, Allgemeinärzte, Heidelberg:
Wir haben die Idee, einen geplanten Vernetzungszirkel als AG zu gründen, um so unserem Demokratieverständnis gerecht zu werden. Jeder, sei er Kliniker, Apotheker, Arzt oder Patient kann zeichnen und sich so dem Netz verbunden fühlen. Ist dies günstiger als die Gründung eines Vereins oder einer GmbH?


Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler, Rechtsanwalt, Starnberg:
Bei der Entscheidung ist u.a. zu berücksichtigen: Wie viele Gesellschafter werden in etwa beitreten? Nur Ärzte oder auch ärztliche Hilfsberufsangehörige oder nur Niedergelassene oder auch Kliniker oder weitere Interessenten/Sponsoren? Wird es wirklich auf Dauer ein Non-profit-Unternehmen (dann kommt ein Verein in Betracht, andernfalls droht die Streichung aus dem Vereinsregister)? Soll es sich - auch - um ein Praxisnetz i. S. des Kassenarztrechts nach SGB V (Modellvorhaben, Strukturverträge) handeln? Soll es ein geschlossener Club werden oder Interessenten offenstehen? Ist mit häufigem Gesellschafterwechsel zu rechnen? Kapitalbedarf, Ergebnisprognose? Ärztliche oder nichtärztliche oder kombinierte Leitung?

Nach Klärung dieser und weiterer Punkte wird der Berater die in Betracht kommenden Gesellschaftsformen nach folgendem Schema überprüfen: Eingetragener Verein - scheidet aus, bei (auch) wirtschaftlicher Betätigung.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts - kommt wohl nur in Betracht aus haftungsrechtlichen Gründen mit dem (ausgeschriebenen) Zusatz "mit vereinbarter Haftungsbeschränkung", jedoch nicht mit dem Zusatz "mit beschränkter Haftung", wegen der Verwechslungsgefahr mit der GmbH.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - bedeutet bei jedem Gesellschaftereintritt und -austritt den Gang zum Notar und Registergericht.

GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, ggf. kombiniert mit einem Treuhandkommanditisten und Beteiligung der wesentlichen Initiatoren an der GmbH erwägenswert (Problem: zwei unterschiedliche Gesellschaftertypen).

Aktiengesellschaft, ggf. in Form der sog. "kleinen AG" ab Mindestkapital von 100 000 DM. Erfordert wegen des Kapitalbedarfs ein klares und erfolgversprechendes Konzept, klingt (leider) "kapitalistisch", setzt sich auch im Heilberufssektor z.B. bei Klinikbetreibern, wie immer schon bei Medizintechnik und Pharmaproduktion sowie -großhandel, durch. Freie Übertragbarkeit der Aktien kann durch deren Vinkulierung an die Zustimmung der Organe gebunden werden.

 

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