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Mittwoch, 22. Mai 2013

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14.05.2001
Artikel Nummer: 5799
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Welche Ziffern nebeneinander?

Frage von Dr. S. B., Allgemeinarzt:
Ein Privatpatient will eine Infusion (GOÄ-Nr. 272) bzw. Injektionen beim Hausbesuch nicht bezahlen. Zu Recht?


Antwort von Dr. Hans-Heinrich Dennhardt,
Facharzt für Innere Medizin,
Mainz:

Bei der Infusion Ziffer 272 ("mehr als 30 Minuten") ist die entsprechend lange Anwesenheit des Arztes erforderlich. Wenn nicht, sollte Ziffer 271 angesetzt werden. Dreimal die GOÄ-Nr. 253 (i.v. Injektion) ist korrekt, wenn dreimal injiziert wurde. Wenn jedoch durch eine liegende Kanüle oder den Infusionsschlauch injiziert wurde, ist die Nr. 253 nur einmal zu berechnen.

 

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