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Hereinspaziert und mitgehört – Diskretion spielt keine Rolle

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Cornelia Kolbeck

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Achten Sie in Ihrer Praxis auf den Datenschutz? Können Gespräche an der Anmeldung nicht mitgehört werden? Tests von Verbraucherschützern zeigen Nachlässigkeiten.

Stiftung Warentest hat sich im November vergangenen Jahres auf die Suche nach eventuellen Datenlecks in Hausarztpraxen gemacht und geprüft, wie diskret die Praxismitarbeiter beim Umgang mit Patienten und deren Daten sind.

30 Praxen wurden herausgefischt. Zehn besuchten die Tester persönlich, zehn wurden angerufen, zehn per E-Mail angeschrieben. Die beobachteten Patienten waren alle eingeweiht.

Das Fazit der Kontrolleure: „Obwohl es an Regeln zur Geheimhaltung von Patientengeheimnissen nicht mangelt, stellten wir zum Teil gravierende Lücken im Datenschutz fest.“ In jedem zweiten Fall sei gegen Datenschutzregeln verstoßen worden, „teils sogar drastisch“.

Identität der Anrufer 
wurde nicht überprüft

Die Details aus den Kontrollen vor Ort: „Der Empfang ging in drei Praxen ohne Tür in den Wartebereich über. Wer dort sitzt, kann also alles erfahren, was an der Anmeldung mit und über Patienten gesprochen wird. In drei Praxen hörten die Tes­ter sensible Infos mit und konnten die Betroffenen zuordnen.“

Mitteilungsdrang

In einem Kommentar zu dem Bericht der Stiftung unter www.test.de bittet eine Hausärztin, dass auch Patienten sensibel mit den eigenen Daten umgehen sollten. Nur zu oft wollten Patienten am Empfang und im öffentlichen Bereich persönliche Dinge mit ihr besprechen, weil sie „nicht abwarten wollen, bis wir vertraulich im Sprechzimmer reden können“.

Auffälligkeiten traten auch bei den Anrufen zutage. In acht der zehn angerufenen Praxen gab das Personal offen Auskünfte – ohne die Identität oder Berechtigungen der Anrufer zu überprüfen.

Freimütig wurden Informationen zu Laborwerten, Medikamentendosierungen oder Überweisungen weitergegeben. Per E-Mail wurden Aussagen zum Impfstatus, zu Laborwerten und verordneten Arzneien erbeten sowie die Bitte um ein neues Rezept ausgesprochen.

Vier von zehn Antworten wurden von Stiftung Warentest kritisch gesehen: „Wir bekamen bedenkenlos gemailt, dass eine Impfung aufzufrischen sei.“ Als „kritischer“ sahen die Tester, dass ein Doktor ein verordnetes Medikament nannte, ein anderer die gewünschten Blutwerte. Einmal sei sogar das komplette Laborblatt als Screenshot versandt worden.

Die Tester erinnern daran, dass Mediziner der Schweigepflicht unterliegen – um die Privatsphäre des Patienten zu schützen, aber auch, um neugierige Dritte, etwa Versicherungen, Arbeitgeber oder Angehörige, auf Abstand zu halten.

Was sollte man beachten?

Stiftung Warentest gibt aber auch Hinweise, wie in der Arztpraxis Vertraulichkeit gewahrt werden kann. So sollten Empfang und Wartebereich unbedingt voneinander getrennt sein.

Für die telefonische Kommunikation könnten mit dem Patienten Codenummern oder Passwörter vereinbart werden und die Kommunikation per E-Mail sollte auf Verschlüsselungstechniken wie PGP oder S/MIME basieren.

Vertrauliches bitte nur im Behandlungszimmer bereden

Den Patienten raten die Autoren zu Vorsorgevollmachten. Sie sollten zudem Verständnis zeigen, wenn Praxisangestellte am Telefon keine Auskunft geben oder die Berechtigung zur Auskunft überprüfen.

Geraten wird den Patienten auch, dem Arzt oder der Ärztin deutlich zu sagen, dass sie vertrauliche Dinge nur im Behandlungszimmer besprechen wollen. 

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