Zu viel akupunktiert? Es droht Regress!
Akupunktur ist Dr. Dieter Wettigs Praxisschwerpunkt. Der Wiesbadener Hausarzt erbringt diese Leistung im Quartal acht- bis zehnmal häufiger als die Fachgruppe. Das nährt bei Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss den Verdacht der Unwirtschaftlichkeit.
Expertentreff: Beratung vor Regress - Wann gilt Freischuss?
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz gilt für die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Grundsatz „Beratung vor Regress“. Fraglich ist, für welche Verfahren die Regel gilt und ob auch Ärzte in laufenden Prüfverfahren hiervon profitieren. - Expertentreff -
Folgt dem „Impf-Chaos“ die Regresswelle?
Hausarzt Josef Schuster sieht wegen nicht verwendeter Grippeimpfstoffdosen eine „Regressforderungswelle“ auf sich und seine Kollegen in Bayern zukommen. Doch die Schuld daran hätten die Krankenkassen mit ihrem missglückten Rabattvertrag.
Erfolgreich behandelt, doch AOK will Regress
Psychiater Dr. Klaus A. Dietrich mag‘s nicht glauben: Seine ambulante Off-Label-Behandlung einer ADHS-Patientin hat der AOK Rheinland-Pfalz unnötige Kosten erspart. Doch sie will ihn mit 6200 Euro in Regress nehmen.
Kassen dürfen Anträge nicht aussitzen
Hausärzte kennen das: Anträge von Patienten auf Leistungszusagen modern bei Krankenkassen vor sich hin. Das Patientenrechtegesetz soll den Kassen Beine machen - worauf Ärzte dabei achten müssen.
Nicht verordnungsfähige Arzneimittel: „Beratung vor Regress“?
Änderungen in der Leistungspflicht der GKV können zu einem Problem für den Hausarzt werden, der weiterhin das nicht mehr verordnungspflichtigen Arzneimittel verordnet hat.
Mündliche Kassen-Auskunft verlässlich?
1999 verordnete Allgemeinarzt Michael Fleischer seiner an Krebs erkrankten Patientin Wobe-Mucos®. Ein Kassenmitarbeiter hatte die Verordnungsfähigkeit mündlich bestätigt. Trotzdem wurde später ein Regress über 1800 Euro verhängt.
So vermeiden Sie Regresse
Rechtsanwalt Jörg Hohmann gibt Tipps zur Vermeidung von Prüfverfahren und erklärt, dass das Regressrisiko weiterhin steigt. - Expertentreff -
Beschwerdeausschuss verschont Arzneiverordnungen der Jahre 2007–2009
„Beratung vor Regress“: Der Beschwerdeausschuss der Prüfungseinrichtungen Baden-Württemberg wendet diese neue Vorgabe auch für laufende Verfahren an. Das rettete einen Arzt vor einer 50.000-Euro-Forderung für Arznei- und Verbandmittelverordnungen in den Jahren 2007, 2008 und...



