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„30 000 Obduktionen sind es mindestens“

Interview Autor: Cornelia Kolbeck

Professor Michael Tsokos Professor Michael Tsokos © FinePic München, Helmut Henkensiefken
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Der Rechtsmediziner Professor Dr. Michael Tsokos geht in seinem Buch „Sind Tote immer leichenblass?“ spannend und teils amüsant 40 Irrtümern der Rechtsmedizin auf den Grund. Im Interview gibt es einen Vorgeschmack auf sein Buch.

Wie wird man Rechtsmediziner?

Prof. Tsokos: Man muss die Facharztausbildung durchlaufen, die ein halbes Jahr Psychia­trie und ein halbes Jahr Pathologie einschließt. Zudem müssen in den anderen vier Jahren bestimmte Ziele erfüllt sein, darunter eine bestimmte Zahl an Obduktionen und feingeweblichen Untersuchungen, Gutachten vor Gericht und Beurteilungen von Knochenfunden.

Und wie wird man ein erfahrener Rechtsmediziner?

Prof. Tsokos: Entscheidend ist, wo man arbeitet, ob in einem kleinen Institut mit nur 100 oder 150 Obduktionen pro Jahr oder an einem großen Institut wie Hamburg, München oder Berlin. Bei uns ist es zum Beispiel so, dass Assistenten schon nach dem ersten Jahr die erforderliche Zahl an Obduktionen erreicht haben, während andere anderswo das in fünf Jahren nicht schaffen. In Gießen oder Essen wird viel weniger obduziert, da dauert es länger, bis man die ganze Bandbreite einmal gesehen hat.

Rechtsmediziner und Pathologen werden, so schreiben Sie, oft verwechselt. Wie ist die Abgrenzung?

Prof. Tsokos: Das sind zuerst einmal zwei völlig verschiedene Facharzt­ausbildungen. Der Pathologe sitzt zudem in der Regel am Mikroskop, er untersucht z.B., ob eine Sehnenscheidenentzündung chronisch ist oder ob ein bestimmter Tumor auf eine bestimmte Chemotherapie anspricht. Obduziert wird vor allem zur Überprüfung von Diagnose und Therapie. Pathologen obduzieren auch nur mit Einverständnis der Angehörigen. Wir Rechtsmediziner sitzen so gut wie nie am Mikroskop. Wir obduzieren hauptsächlich. Eine Zustimmung der Angehörigen des Toten ist bei uns nicht erforderlich, denn der Leichnam ist bereits von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und von einem Richter wurde die Obduktion verfügt. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Pathologe allein arbeiten kann. Das dürfen wir nicht. In der Strafprozessordnung ist festgeschrieben, dass wir zu zweit, also nach dem Vier-Augen-Prinzip, arbeiten müssen. Ein Pathologe führt auch keine chemisch-toxikologischen Untersuchungen durch und er wird sich nicht zur Todeszeit äußern. Er kann auch nicht erkennen, ob jemand zu Lebzeiten ertrunken oder nachträglich ins Wasser gelangt ist.

Rechtsmediziner werden im Film oft als Dauer-Tüftler dargestellt, ist dem so?

Prof. Tsokos: Das wird im Fernsehen falsch suggeriert. Es ist in 95 % der Fälle ein strukturierter Prozess, den wir abarbeiten. Es gibt in der Strafprozessordnung ganz klare Vorgaben, welche Körperhöhlen – Kopfhöhle, Brusthöhle, Bauchhöhle – zu öffnen sind oder was bei der Obduktion von Neugeborenen zu beachten ist. Es ist nicht so, dass jeder sein eigenes Schema hat und sich nebenbei noch innerhalb weniger Stunden oder Tage neue Untersuchungsmethoden ausdenkt. Es dauert Jahre, bis neue Methoden publiziert werden und in die Anwendung kommen. Rechtsmediziner sind jedenfalls keine exotischen Eigenbrötler, die immer mit neuen Verfahren kommen.

Aber es gibt moderne Verfahren.

Prof. Tsokos: Sicher. Wir führen unter anderem computertomografische Untersuchungen durch. Die Bildgebung hat die Rechtsmedizin in den letzten Jahren erheblich nach vorne gebracht, sowohl was die Diagnostik als auch die Schnelligkeit der Untersuchungen betrifft.

Wann nutzen Sie diese Verfahren?

Prof. Tsokos: Wenn bei der äußeren Leichenschau keine Verletzungen sichtbar sind, weil die Haut schon schwarz oder grün und schmierig erweicht ist, prüfen wir per CT, ob Projektile im Körper stecken oder abgebrochene Klingen. Das hat mich selbst schon vor Verletzungen bewahrt. Und wir sehen Frakturen. Früher war es so, dass die Knochen herausgenommen und aufbereitet werden mussten, die Frakturlinien wurden markiert und die Knochen wieder zusammengesetzt.

Zur Person

Michael Tsokos, 1967 geboren, ist Professor 
für Rechtsmedizin und international anerkannter Experte auf dem Gebiet der Forensik. Seit 2007 
leitet er das Institut für Rechtsmedizin der Charité. 
Er ist zugleich Direktor des Instituts für gerichtliche und soziale Medizin in Berlin.

Reiben sich Rechtsmediziner etwas unter die Nase, um den Leichengeruch nicht wahrzunehmen?

Prof. Tsokos: Das Ganze hat seinen Anfang genommen in „Schweigen der Lämmer“, wo sich Ermittler, Bestatter und Gerichtsmediziner Mentholpaste unter die Nase schmierten. Das haben dann auch andere Drehbuchautoren übernommen. Wir machen das nicht und meine Kollegen in den USA haben bestätigt, sie auch nicht. Den Geruch des Todes kriegen Sie nicht übertüncht und wir brauchen unsere Nase auch, um Verdachtsmomente zu haben, zum Beispiel weist Bittermandelgeruch auf Zyankali hin oder der Geruch von altem Obst auf einen entgleisten Diabetes. Wir können deshalb unseren Geruchssinn nicht mit Mentholpaste lahmlegen.

Wann haben Sie erstmals obduziert und wie viele Leichenöffnungen sind es mittlerweile geworden?

Prof. Tsokos: 1995 war meine erste Obduktion. Inzwischen werden es weit über 30 000 sein, ich kann nur schätzen. Hinzu kommt eine große Zahl an Leichenschauen. Die große Zahl basiert zum einen darauf, dass ich immer in Großstadtinstituten tätig war mit 1000 bis 2000 Obduktionen pro Jahr, zum anderen darauf, dass ich nach dem Kosovo-Konflikt Opfer aus Massengräbern in Srebrenica und Pristina obduziert habe und auch viele Opfer nach dem Tsunami in Südostasien 2004.

Bei wie viel Prozent der von Ihnen bearbeiteten Fälle in deutschen Großstädten waren Tötungsdelikte ursächlich?

Prof. Tsokos: Das sind 10 bis maximal 20 %. Die anderen waren natürliche Tode, die zuerst nicht so aussahen, weil zum Beispiel eine Prostituierte im Bordell gestorben war oder der Patient auf dem Op.-Tisch.

Man sieht manchmal im Film, dass mit seltenen Giften, die sich dann noch auflösen, Morde vertuscht werden. Ist das tatsächlich möglich?

Prof. Tsokos: Es gibt sicher bei Morden eine Dunkelziffer, über die wir nichts sagen können. Aber wenn wir die Toten auf den Tisch bekommen, können wir das in 99 % der Fälle nachweisen. Wenn wir keine klare Todesursache haben, machen wir chemisch-toxikologische Untersuchungen – wenn zum Beispiel eine große Erbschaft bei den Hinterbliebenen ansteht, muss in jedem Fall eine Vergiftung des Verstorbenen ausgeschlossen werden.

Es gibt also nicht von allen weltweit eingesetzten Giften 5 %, die Sie nicht kennen?

Prof. Tsokos: Nein. Es kommen sicherlich immer neue Gifte dazu, aber die sind dann nicht so schnell in Deutschland verfügbar. Das ist eben auch etwas, was Autoren gerne schreiben. Das macht das Ganze spannend.

Eine Leiche liegt auf der Wiese, blutüberstömt. Der Verdacht der Ermittler: Mord. Wo beginnt die Arbeit des Rechtsmediziners?

Prof. Tsokos: Bei einem Tötungsdelikt immer am Tatort bzw. am Leichenfundort. Bei einem Freilufttatort unter einem Zelt. Dabei haben wir zwei Aufgaben: Erstens müssen wir klären, ob es sich tatsächlich um ein Tötungsdelikt handelt und nicht um einen Suizid oder einen Unfall. Und zweitens müssen wir die Todeszeit bestimmen bzw. eingrenzen.

Die Pathologie ist im Film meist im Keller angesiedelt. Ist das tatsächlich so?

Prof. Tsokos: Sektionssäle sind eigentlich nie im Keller angesiedelt, denn wir sezieren lieber bei Tageslicht, weil man bestimmte Verfärbungen wie bei einer Kohlenmonoxidvergiftung bei Kunstlicht schlechter erkennt als bei Tageslicht. Und wir brauchen hohe Fensterfronten, damit genügend Tageslicht einfällt.
„Sind Tote immer leichenblass? Die größten Irrtümer über die Rechtsmedizin“. Verlagsgruppe Droemer Knaur. ISBN: 978-3-426-27700-3. „Sind Tote immer leichenblass? Die größten Irrtümer über die Rechtsmedizin“. Verlagsgruppe Droemer Knaur. ISBN: 978-3-426-27700-3.
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