Anzeige

Abtreibung: Nazi-Paragraf muss weg

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die Petition von Kristina Hänel auf chanche.org fand sehr schnell Tausende Mitunterzeichner.
Die Petition von Kristina Hänel auf chanche.org fand sehr schnell Tausende Mitunterzeichner. © change.org
Anzeige

Kristina Hänel muss sich vor Gericht rechtfertigen. Die Allgemeinärztin berät in einem auf ihrer Praxishomepage abrufbaren Informationsblatt zum Schwangerschaftsabbruch – was Kritiker als Werbung pro Abtreibung betrachten. Sie wurde deshalb von der „Initiative Nie Wieder!“ angezeigt.

Es ist nicht die erste Anzeige dieser Art. Seit vielen Jahren schon sieht sich die Gießener Hausärztin, die einst für Pro Familia gearbeitet hat, den Anfeindungen der Abtreibungsgegner gegenüber. Bisher wurden die Anschuldigungen von der Justiz nicht weiter verfolgt. Diesmal jedoch wurde Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet. Ab 24. November muss sich Hänel vor dem Amtsgericht Gießen verteidigen, wegen des Vorwurfs, sie verstoße gegen § 219a Strafgesetzbuch.

Wie massiv Abtreibungsgegner der Medizinerin ganz persönlich Druck machen, zeigt z.B. die Website abtreiber.com. Hier ist unter Fotos von schreienden Kindern und dem Bild eines zerstückelten Fötus zu lesen: „Kristina Hänel, sie tötet Kinder im Mutterleib und kämpft dafür, dass man in Zukunft für das Töten von ungeborenen Kindern in den Medien straffrei werben darf.“

Drastische Anschuldigungen sind freie Meinungsäußerung

Die Anschuldigungen, die laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als freie Meinungsäußerung gelten, sind drastisch. Dahinter steht Klaus Günter Annen, gelernter Industriekaufmann aus Weinheim und Initiator der „Initiative Nie Wieder!“ sowie der Webseite „Babycaust“ (in Anlehnung an Holocaust).

Hänel, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, gibt sich kämpferisch: „Ich gehe notfalls durch alle Instanzen, um im aktuellen Verfahren Recht zu bekommen.“ Sie hofft, damit auch politisch deutlich machen zu können, dass die Streichung des § 219a überfällig ist. Das Verbot der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sei überholt, weil der Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und eine Beratung vor dem Abbruch sogar im Gesetz verankert sei (§§ 218ff StGB).

Online-Petition an den Deutschen Bundestag

Die Allgemeinärztin hat deshalb auf der Internetplattform chanche.org eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag zur Abschaffung des § 219a gestartet. Sie verweist darauf, dass der Paragraf seinen Ursprung im Nationalsozialismus hat. Er sei 1933 geschaffen worden, „um u.a. jüdische Ärzte zu kriminalisieren und ein Klima zu schaffen, in dem letztlich dann 1943 die Strafrechtsnorm nach eugenischen und bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten umstrukturiert wurde“.

Auch die Sozialökonomin Professor Dr. Sybille Raasch hat die Petition mitunterzeichnet, weil sie das Gesetz für „mittelalterlich und frauen­feindlich“ hält: „Eine solche staatliche Bevormundung des Rechtes jeder Frau auf vollständige medizinische Information und freie Arztwahl auch im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs ist unerträglich und passt nicht in eine moderne demokratische Gesellschaft!“

Sie informiere über die gesetzlichen Voraussetzungen sowie über die Methoden und Risiken des Schwangerschaftsabbruchs. Außerdem ermögliche sie Interessierten ein persönliches Gespräch, schreibt Hänel. Sie ist überzeugt, dass eine ungehinderte Aufklärung nicht nur dem Recht auf Informationsfreiheit für die Schwangeren in Notsituationen entspricht, sondern auch allen Medizinern zugute kommen würde, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Ärzte, aber auch Krankenhausleiter seien mittlerweile durch die massiven Angriffe der Abtreibungsgegner eingeschüchtert; viele hätten ihre sachlichen Informationen aus dem Netz genommen. Mediziner, die den Schwangerschaftsabbruch anbieten, würden flächendeckend wegen des Verstoßes gegen § 219a attackiert.

Die Reaktion von Kollegen auf die Petition hätten gezeigt, dass viele auf eine Streichung des Paragrafen hoffen, um uneingeschränkt und ohne Angst vor Strafverfolgung – auch über Webseiten – informieren zu können, erzählt Hänel.

„Was mir jetzt am wichtigsten ist: Ich will verhindern, dass auch nur eine betroffene Frau auf der Suche nach Hilfe auf die Seiten der Abtreibungsgegner gerät, die verletzend, schmerzhaft, übergriffig, anstößig und verleumderisch sind. Ich bin guter Hoffnung, dass der Paragraf verändert wird oder fällt und danach sachliche Informationen Realität werden“, schrieb die Ärztin zu ihrem Ersuchen an die Politik.

Die streitbare Ärztin will die Unterschriftenliste letztendlich selbst an Vertreter des Deutschen Bundestages übergeben. Mehr als 67.000 Unterstützer hat sie schon. Sie steht auch in Kontakt mit allen demokratischen Parteien.

Anzeige