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Apotheker: Rezeptfreie "Pille danach" bald verfügbar

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

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Nachdem die EU-Kommission entschieden hat, das Notfallkontrazeptivum Ulipristal aus der Rezeptpflicht zu entlassen, kündigt die Bundesapothekerkammer an, dass es die "Pille danach" auch hierzulande bald rezeptfrei geben wird. Beim BMG setzt man nun ebenfalls auf die Apotheker.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums teilte gegenüber MT mit: "Wir werden der Entscheidung der Kommission folgen und das deutsche Recht für beide Präparate, die derzeit auf dem Markt sind, schnellstmöglich anpassen."

Ziel sei es, eine gute Beratung für beide Präparate aus einer Hand sicherzustellen. "Da diese Beratung nun aufgrund der Brüssler Entscheidung nicht mehr durch einen Arzt vorgenommen werden muss, ist eine qualitativ gute Beratung auch in den Apotheken der richtige Weg", so die BMG-Sprecherin. Das Ministerium werde jetzt die Frauenärzte, die Apotheken und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dazu einladen, gemeinsam Kriterien für eine qualitativ hochwertige Beratung zu entwickeln.

Im November 2014 hatte sich das Committee for Medicinal Products for Human Use bei der Europäischen Arzneimittelagentur dafür ausgesprochen, dass die unter dem Handelsnamen ellaOne vertriebene „Pille danach“ rezeptfrei abgegeben werden darf, weil das Risiko der Anwendung keine ärztliche Verschreibung erfordere. Dieser Empfehlung ist nun die EU-Kommission gefolgt. Ihre Entscheidung ist für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend, allerdings muss sie erst in deutsches Recht überführt werden.

Die Wirkung der "Pille danach" ist umso sicherer, je früher sie im Notfall eingenommen wird. „Ohne Rezeptpflicht könnten wir den Frauen noch schneller weiterhelfen. In den Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst erhalten Frauen die ‚Pille danach‘ umgehend“, äußerte sich der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer. Die Apotheker würden kompetent beraten, "um die größtmögliche Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern“.

Notfallverhütungsmittel mit Ulipristal könnten bis zu 120 Stunden nach dem ungeschützten Sex bzw. dem Versagen anderer Verhütungsmittel eingenommen werden, teilt die Apothekerkammer mit.

Die ältere „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel (Handelsname PiDaNA) ist bereits in der überwiegenden Zahl der europäischen Staaten rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. In Deutschland ist eine ärztliche Verschreibung notwendig.

Bislang hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betont, dass ein zügiger und diskriminierungsfreier Zugang am besten gewährleistet sei, wenn es bei der Verschreibungspflicht bliebe und die Frauen sich von einem Arzt oder einer Ärztin beraten lassen müssten. Hier hat im BMG nun offenbar ein Umdenken stattgefunden.

Die Bundestagsfraktion "Die Linke" möchte mit einer "Kleinen Anfrage" (18/3639) von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welchen Zeitplan diese bezüglich einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung verfolgt.

Der Berufsverband der Frauenärzte hat sich bislang vehement dafür eingesetzt, es bei der ärztlichen Beratungs- und Verordnungspflicht für die "Pille danach" zu belassen. Die Gynäkologen befürchten, dass ohne adäquate Beratung die Präparate vielfach ohne Grund eingenommen werden. Sie warnen vor einer Zunahme von Nebenwirkungen wie etwa Thrombosen. Auch abends, nachts und am Wochenende sei über die kassenärztlichen Bereitschaftsdienste ein Rezept für das Verhütungsmittel erhältlich.

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