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Engpässe bei Hanf: europaweite Ausschreibung für 6600 Kilo Cannabis

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Wer liefert ab 2019? Firma stoppt BfArM-Entscheidung.
Wer liefert ab 2019? Firma stoppt BfArM-Entscheidung. © iStock.com/DKart
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Viele Krebs- und Schmerzpatienten erhoffen sich Linderung durch Cannabis. Jeder approbierte Arzt kann das sog. Medizinalhanf verordnen und die gesetzliche Krankenkasse bezahlt es seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen. Doch woher kommt das Cannabis? Und reichen die Lieferungen für die große Nachfrage aus?

Cannabis ist der wissenschaftliche Name der Gattung Hanf, bekannt als Marihuana (Blüten der weiblichen Pflanze) und Haschisch (Harz). Verschrieben werden dürfen neben Rezeptur- und Fertigarzneimitteln seit Änderung des Betäubungsmittelgesetzes 2017 auch Cannabisextrakte und -blüten. Letztere können Patienten zur Inhalation nach Verdampfung oder auch zur Teezubereitung nutzen.

Kritische Stimmen aus der Ärzteschaft warnen vor der Suchtgefahr. Im Gesetz seien nicht ausschließlich Reinsubstanzen favorisiert, sondern auch das giftige Cannabiskraut mit all seinen schädlichen Nebeneffekten, so Erik Bodendieck, Allgemeinarzt und Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Skepsis äußert auch die Verbraucherzentrale wegen fehlender Studien. Der Phyto-Spezialist Bionorica lehnt die Verschreibung von Cannabisblüten ausdrücklich ab, „da deren Dosierung für den Patienten nicht reproduzierbar möglich und für den Arzt nicht steuerbar ist“.

Schwerkranke Patienten tangieren diese Befürchtungen eher nicht, wie der Zuspruch zeigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen wurden nach Angaben der Apothekerverbände bereits im ersten Halbjahr 2017 auf ärztliche Verordnung und zulasten der gesetzlichen Krankenkassen rund 10 600 cannabishaltige Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten an schwerkranke Patienten abgegeben (neuere Zahlen sind noch nicht veröffentlicht). Tausende weitere Anträge von Versicherten liegen bereits bei den Krankenkassen (MT berichtete).

Zurückhaltende Ärzte

Nicht nur bei den Liefermengen, auch bei der Verordnung von Cannabis gibt es Engpässe, wie Gabriele Gebhardt und Axel Junker, Sprecher des Selbshilfenetzwerks Cannabis als Medizin, in einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen von Union und SPD deutlich machen. Ärzte weigerten sich Cannabis zu verschreiben, weil ihnen das nötige Wissen zum komplexen Sachthema „Cannabinoide“ fehle oder auch aus Angst vor Regressforderungen. Und überzogene Warnungen ärztlicher Standesvertreter brächten selbst Mediziner, die bislang Cannabis verschrieben hätten dazu, die Behandlung wieder abzubrechen. Eine Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) unter ehemaligen Inhabern einer Ausnahme-Erlaubnis zur therapeutischen Nutzung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG hat ergeben, dass jeder zweite von ihnen keinen Arzt mehr findet, der bereit ist, zu verschreiben. „Ich bekomme Cannabis auf Rezept und die Krankenkasse zahlt“, gab knapp jeder Vierte an.

Für Selbstzahler kann es teuer werden

Die Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sich um die Beschaffung des Medizinhanfs im notwendigen Maß kümmern. Dazu hat das BfArM im April vergangenen Jahres eine europaweite Ausschreibung zu „Anbau, Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ gestartet. Ziel ist von 2019 bis 2022 die Bereitstellung von insgesamt 6600 Kilo Cannabis. Bisher wird der Bedarf über Importe gedeckt. Wer die ausgeschriebenen Lieferlizenzen erhalten wird, ist trotz Ausschreibungsende im Juli 2017 nicht entschieden. Das Problem sind die vom BfArM hoch gesetzten Hürden, die für deutsche unerfahrene Interessenten das erhoffte Millionengeschäft vielfach unrealisierbar machen. Vorgelegt werden müssen u.a. Referenzen über früher ausgeführte Aufträge zu Anbau, Verarbeitung und Lieferung von Phytoarzneipflanzen sowie Cannabis mit einer Liefermenge von jeweils mindestens 50 kg in den letzten drei Jahren. Auch die im April 2017 gegründete Lexamed GmbH aus Karsruhe wurde vom BfArM aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen – weil Mindestanforderungen nicht erfüllt worden sein sollen. Das will Rechtsanwalt Dr. Oskar Sarak, zugleich Geschäftsführer des Unternehmens, nicht hinnehmen. Er hat deshalb im vergangenen Jahr Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: VII Verg 42/17) eingereicht. Für „nicht offensichtlich aussichtslos“ hält der Vergabesenat des Gerichts die Bemühungen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die Losvergabe allerdings erst einmal blockiert. „Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit nicht bekannt“, so ein Gerichtssprecher.

Apotheker rechnen mit weiteren Lieferschwierigkeiten

Immer wieder gebe es Lieferschwierigkeiten bei Cannabisblüten, sagt Dr. Ursula Sellerberg von der Pressestelle der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Sie geht davon aus, dass diese mittelfris­tig wahrscheinlich weiter bestehen. Einzelne Cannabissorten könnten von Apotheken jedoch bei den Importeuren bestellt werden. Wie die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach in einer Antwort an die Grünen-Fraktion im Bundestag darlegte, kann das BfArM umgehend die erforderlichen Genehmigungen für Importe für Medizinalcannabis jedweden Herkunftslandes erteilen. Sollten einige Sorten im Einzelfall nicht lieferbar sein, könnten Ärzte Rezeptur- oder Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis verschreiben, so die Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Dr. Franz Josef Grotenhermen, als Privatarzt erfahren in der Verschreibung von Cannabis, bezeichnet den Ersatz von Cannabisblüten aus pharmako-logischer Sicht bei Patienten, die nur eine geringe Dosis benötigen, als häufig unproblematisch. „Allerdings sind die Kosten für Fertigarzneimittel oder Rezepturarzneimittel deutlich höher als die für Cannabisblüten. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn Patienten keine Kostenübernahme durch die Kasse erhalten.“

FDP will Modellprojekte zum genüsslichen Kiffen

Die FDP-Bundestagsfraktion hält den Kampf gegen den Cannabis-Konsum durch Repression für gescheitert. Es sei an der Zeit, neue Wege in der Suchtprävention zu beschreiten. Die FDP-Politiker fordern in einem Antrag (Bt.-Drucksache 19/515), die Grundlage für die Genehmigung von Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis als Genussmittel zu schaffen. Antragsteller sollten unterstützt werden, ebenso Länder und Kommunen, die ein solches Modellprojekt umsetzen. Bisher haben nur der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und die Stadt Münster Modellprojekte zur Freigabe von Cannabis als Genussmittel beantragt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte beide Anträge ab. Der Entwurf eines „Cannabiskontrollgesetzes“ der Fraktion Bündnis 90/Grüne, der ebenfalls auf eine Hanffreigabe zielte, wurde im Mai 2017 vom Gesundheitsausschuss des Bundestages abgelehnt.
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