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Schwangerschaftsabbruch: SPD will § 219a StGB streichen

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Ärzte sollen sachlich über Abruptio informieren dürfen. Ärzte sollen sachlich über Abruptio informieren dürfen. © fotolia/freshidea
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Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vorgelegt. Dieser stellt Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.

Wie zuvor schon die Fraktionen von Die Linke und Grünen setzt sich auch die SPD für eine Aufhebung der Strafrechtsnorm ein. „Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage“, heißt es in der Begründung. Darüber müssten Ärzte sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr der Strafverfolgung auszusetzen. Alternativ schlägt die SPD vor, nur das „Anpreisen“ und „Bekanntgeben von Erklärungen solchen Inhalts“ unter Strafe zu stellen und die Tathandlungen „anbieten“ und „ankündigen“ zu streichen.

Am 24.11.2017 wurde eine Ärztin vom Amtsgericht Gießen zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie hatte auf ihrer Webseite über einen Link „Schwangerschaftsabbruch“ eine PDF-Datei zum Download angeboten, die allgemeine Informatio­nen zum Schwangerschaftsabbruch sowie zu dessen Durchführung in ihrer Praxis ent­hielt.

Aktualisierung: Die SPD will ihren Antrag zur Streichung des § 219a nun doch nicht zur Abstimmung geben. Das berichtet jetzt „Focus Online". Damit will die SPD den Streit mit ihrem GroKo-Partner, der Union, beilegen.   

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