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Sponsoring bei Fortbildung: Handobst statt Frühlingsrolle

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Pharmaindustrie schärft Selbstverpflichtung zum Sponsoring der Ärztefortbildung. Pharmaindustrie schärft Selbstverpflichtung zum Sponsoring der Ärztefortbildung. © iStock.com/Malkovstock
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Fortbilden im wellness­zonenfreien Business-Konferenzhotel mit Speis und Trank im Wert von maximal 60 Euro pro Kopf. Auf diesem Niveau werden sich ab 2018 wissenschaftliche Tagungen für Ärzte bewegen, für die Sponsorengeld von forschenden Arzneiherstellern fließt.

Der Verein Freiwillige Selbstkon­trolle für die Arzneimittelindus­trie (FSA), der auf fairen Wettbewerb achtet, hat seinen Fachkreise-Kodex überarbeitet. Mitte Oktober stimmte die Mitgliederversammlung einer Änderung im Passus zum Sponsoring von Veranstaltungen zu. Damit diese zum 1.1.2018 wirksam werden kann, bedarf es noch der Mitteilung beim Bundeskartellamt.

Die 55 Unternehmen, die den Kodex anwenden, müssen künftig bei Tagungsstätten und Bewirtung darauf achten, dass ein einheitliches Maß eingehalten wird. Was bisher für Firmenveranstaltungen galt, gilt dann auch für Kongresse und Tagungen, die von Dritten, z.B. Fachgesellschaften oder gewerblichen Anbietern, mit industrieller Unterstützung abgehalten werden. D.h.: Tagungsstätten dürfen weder extravagant sein, noch besondere Erlebnisse oder Erholung bieten. Auch die Bewirtung muss „angemessen“ ausfallen. Bei Kongressständen hat sich das schon durchgesetzt: Da sind laut Leitlinie des FSA-Vorstandes frisch gepresste Fruchtsäfte ebenso tabu wie Popcorn oder Frühlingsrollen. „Handobst“ und Tee sind noch okay.

Livemusik muss Kongress-Sponsoren kein Kopfweh bereiten

Von einer im Mai angekündigten Verschärfung ist der FSA allerdings abgerückt. Es darf weiterhin Sponsorengeld für das wissenschaftliche Programm auf Kongressen und Tagungen fließen, bei denen es auch ein – anderweitig finanziertes – Freizeit- oder Unterhaltungsprogramm gibt, z.B. ein Streicherquartett beim Eröffnungsempfang oder eine Museumsführung. Die zunächst vorgesehene Regelung hätte ein Sponsoring grundsätzlich problematisch gemacht, wenn der Fortbildungsveranstalter solch eine Aktivität vorsieht. Mit dem jetzigen Kompromiss werden die Anbieter leben können.

Denn schon heute ist es den Unternehmen untersagt, Unterhaltungs- und Freizeitelemente zu finanzieren oder zu organisieren. Das transparent zu machende Sponsoring darf sich nur auf den berufsbezogenen Zweck beziehen. Ein FSA-Mitglied, das gegen den Kodex verstößt, muss mit Sanktio­nen rechnen.

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