Was bringt sie? Welche Probleme gibt es noch?

Die eCard kommt langsam in die Gänge

BERLIN – Ob gesetzlich oder privat krankenversichert - jeder Einwohner der Bundesrepublik bekommt die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nur der Zeitpunkt, zu dem das geschieht, steht noch immer nicht fest. Ursprünglich war der 1. Januar 2006 als flächendeckender Einführungstermin vorgesehen.

Aber dieser im letzten Gesundheitsreformgesetz angepeilte Termin ist nicht mehr zu schaffen. Es wird wohl ungefähr ein Jahr länger dauern, bis alle 82 Mio. Einwohner hier zu Lande die neue Karte in der Tasche haben. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) war zu optimistisch - die organisatorischen, praktischen und technischen Vorarbeiten für dieses informations-technologische Großprojekt nehmen viel mehr Zeit in Anspruch als zunächst vermutet.

Das überrascht nicht, denn mit der eGK wird der gesamte Informationsaustausch zwischen allen wichtigen Akteuren im Gesundheitswesen auf eine völlig neue Basis gestellt: rund 147.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, 2300 Krankenhäuser und 21.400 öffentliche Apotheken sollen künftig per Computer über Datenleitungen miteinander kommunizieren und auf Patientendaten zugreifen können. Ziele der gigantischen Operation sind eine qualitativ bessere Gesundheitsversorgung, mehr Transparenz für alle Beteiligten und obendrein Ausgabensenkungen. Alle Entscheidungen über Einzelheiten des Projekts hat die Politik der Selbstverwaltung von Krankenversicherungen, niedergelassenen Ärzten, Krankenhausgesellschaften, Apothekern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen überlassen. Im Januar haben sich diese Entscheider in der Gematik GmbH zusammengetan, in deren Händen jetzt die gesamte Umsetzung der Karten-Revolution liegt.

Die Einstiegskosten in die schöne neue elektronische Gesundheitswelt werden auf mindestens 1,4 bis 1,8 Mrd. € geschätzt – nach Erfahrungen mit ähnlichen Großprojekten ist damit zu rechnen, dass es letztendlich deutlich teurer wird. Den Löwenanteil der Kosten trägt nicht etwa die Bundesregierung, die das ganze auf den Weg gebracht hat, aus dem Bundeshaushalt. Stattdessen werden fast ausschließlich die Krankenversicherungen – also letztlich die versicherten Beitragszahler - zur Kasse gebeten. Nur Forschungsaufträge zur Umsetzung des eGK-Projekts, die das Bundesgesundheitsministerium eigenständig in Auftrag gibt, werden aus Steuermitteln bezahlt.

Die neue elektronische Gesundheitskarte ersetzt die bisherige Krankenversicherungskarte, die jeder gesetzlich Versicherte in der Tasche hat. Künftig bekommen sie auch Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV). Äußerlich unterscheidet sich die neue Karte nicht wesentlich von der alten. Sie hat das übliche Scheckkartenformat, allerdings schmückt sie künftig ein Foto des Versicherten. Das soll den Kartenmissbrauch eindämmen. Die wesentliche Neuerung aber ist, dass die eGK mit einem Prozessorchip ausgestattet ist, und nicht nur wie die alte Karte mit einem Speicherchip. Der neue „intelligente“ Chip ermöglicht es nicht nur, die Versicherten-Daten auszulesen, sondern auch zusätzlich Daten und Programme aufzuspielen und zu verändern.

Wie bisher sind auch auf dem Prozessorchip die persönlichen Daten des Versicherten mit Kassenzugehörigkeit etc. abgelegt. Zusätzlich können aber auch weitere Informationen eingetragen werden, etwa Notfalldaten (Blutgruppe, Impfungen, Arznei-Unverträglichkeiten, Allergien etc.) oder auch elektronische Rezepte. Neben den Notfalldaten gehört das elektronische Rezept zu den ersten konkreten – und für den Versicherten nach dem Gesetz obligatorischen – Anwendungen der eGK. Die praktischen Auswirkungen und Vorteile für Patient und Arzt sind allerdings gering: Das Papierrezept entfällt, der Arzt „schreibt“ die Verordnung stattdessen auf die Karte, und der Apotheker „liest“ sie per EDV aus. Der Vorteil besteht darin, dass aller Papierkram entfällt und die Abrechnung des Apothekers mit den Krankenkassen elektronisch erfolgt und billiger wird. (Patienten, die ihre Medikamente per Versandhandel bestellen wollen, bekommen auch künftig beim Arzt ein Rezept auf Papier.)

Der eigentliche Clou der elektronischen Gesundheitskarte aber beginnt jenseits von Notfalldaten und elektronischem Rezept. Denn in einigen Jahren sollen auch alle Behandlungsdaten von Patienten für jeden Arzt und Psychotherapeuten in Praxis und Klinik mit der Karte verfügbar sein, wenn der Patient bei ihm landet: Ein Arzt, der den Patienten vielleicht nie zuvor gesehen hat, hat Zugriff auf alle Diagnosen, Behandlungen, Medikationen, die andere Ärzte zuvor bei diesem Patienten vorgenommen haben. Die Vorteile liegen auf der Hand. Der „fremde“ Arzt kann schneller und sicherer handeln, weil er alle entscheidenden medizinischen Informationen über den Patienten, sogar die gesamte Krankheitsgeschichte, auf dem Bildschirm hat. Zudem können so Doppeluntersuchungen eingespart werden. Wichtig ist: Versicherte, die diesen totalen Zugriff auf ihre Krankheitsdaten aus welchen Gründen auch immer nicht zulassen wollen, haben das Recht, bestimmte Daten zu sperren oder auch gänzlich zu löschen. So zumindest sieht es das Gesetz heute vor. Der Patient bleibt also Herr über seine Daten. Er muss gegen seinen Willen nichts offenbaren.

Nicht entschieden ist bisher, wie das Gesamtsystem der totalen Computer-Vernetzung im Ge-sundheitswesen organisatorisch und technisch umgesetzt werden soll. So ist beispielsweise noch nicht ganz klar, wo künftig die Patientendateien elektronisch abgelegt werden sollen – wie bisher beim behandelnden Arzt, auf regionalen Zentralrechnern (Servern) oder vielleicht doch im wesentlichen auf der individuellen elektronischen Gesundheitskarte. Letzteres hat allerdings noch technische Grenzen: Die Kapazität des Prozessorchips auf der eGK reicht heute noch nicht aus, um alle Behandlungsdaten und –Dokumente, gar Röntgenbilder etc., zu speichern. Alles spricht deshalb aktuell für die Server-Lösung.

Der Preis dafür wäre allerdings, dass die dort abgelegten Patientendaten nicht 100-%-ig vor dem Zugriff von Unbefug-ten sicher sind. Zwar stehen technisch ausgefeilte EDV-Programme zur Verfügung, Angriffe von außen abzuwehren, aber absolute Sicherheit gibt es nicht. Das ist allerdings schon heute schon so: Auch die aktuell in Praxen und Kliniken weitgehend elektronisch gespeicherten Daten sind nicht vor unbefugtem Zugriff geschützt. Jedoch wären Zentralrechner mit großen Patientendaten-Beständen für kriminelle Attacken vielleicht besonders attraktive Ziele.

Auch viele praktische Fragen sind noch ungeklärt. So diskutiert die Umsetzungsgesellschaft Gematik zur Zeit, ob die Versicherten die Möglichkeit haben sollten, ihre Krankheits- und Behandlungsdaten auch am heimischen Personalcomputer einzusehen und zu verändern. Bis-lang sollen die Versicherten ihre Daten nur dann aufrufen können, wenn ein Arzt oder Apotheker seinen elektronischen Heilberufsausweis gleichzeitig in ein Lesegerät eingibt. Ein eigenständiger Zugriff des Versicherten könnte beispielsweise Arbeitgeber bei Einstellungen auf den illegalen Gedanken bringen, sich strafbaren Zugang zu Krankheitsdaten zu verschaffen, wird befürchtet.

Außerdem könnten eigenständige Datenlöschungen Ärzte bei zukünftigen Behandlungen in die Irre führen. Trotz solcher Bedenken steht nicht nur für Patientenverbände fest, dass Versicherte und Patienten auch im Zeitalter der elektronischen Gesundheitskarte absolut und uneingeschränkt die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten behalten müssen. Die gute Nachricht ist, dass alle wichtigen Akteure das ganz genau so sehen - beispielsweise das Bundesgesundheitsministerium, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Und die Umsetzungsgesellschaft Gematik versicherte Ende Mai nochmals: „Jeder verfügbare Sicherheitsstandard wird genutzt, einen gläsernen Patienten werden wir in jedem Fall vermeiden.“

MT-Online D, khb, Foto: MT

Kommentare zum Artikel

#1Die eCard kommt langsam in die Gänge

Medical Tribune / 30.11.07 03:26
Ob gesetzlich oder privat krankenversichert - jeder Einwohner der Bundesrepublik bekommt die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Nur der Zeitpunkt, zu dem das geschieht, steht noch immer nicht fest. Ursprünglich war der 1. Januar 2006 als flächendeckender Einführungstermin vorgesehen.