Letzter Ausweg Harz IV
Für manche teuer: Rückkehr in die Krankenversicherung
Medical Tribune Bericht
Alle vier Jahre ermittelt das Statistische Bundesamt im Rahmen einer Erhebung die Anzahl der Menschen ohne Krankenversicherung. Über 200.000 waren dies im ersten Quartal des vergangenen Jahres – wesentlich mehr als noch 1999 (145.000) - und 2003 (177.000). Die Tendenz war eindeutig: Immer mehr Männer fielen aus der Gruppe der Krankenversicherten heraus, bei den Frauen waren die Zahlen sogar leicht rückläufig.
Die Gründe für einen Ausstieg aus der Krankenversicherung sind vielschichtig. Thorsten Rudnik, Sprecher vom Bund der Versicherten, nannte vier Gruppen, die aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung herausgefallen sind:
- Selbständige, die nur über geringe Einnamen verfügen.
- Personen, deren individuelles Schicksal zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führte, z. B. geschiedene Frauen, die zuvor über den Mann mitversichert waren.
- Deutsche, die nach einem langjährigen Aufenthalt im Ausland in die Bundesrepublik zurückkehren.
- Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatur – diese Gruppe ist allerdings von den Neuregelungen nicht betroffen.
Es besteht gemäß der seit April 2007 gültigen Gesetzeslage nun die Verpflichtung, in die Krankenversicherung zurückzukehren, sei es in die gesetzliche oder in die private. Und dies ist nach Angaben des BMG auch schon in zahlreichen Fällen geschehen: Mehr als 100.000 Versicherte hätten seit dem 1. April 2007 wieder den Schutz der GKV gefunden, meldete das Ministerium. Die Angaben über die Rückkehrer stammen von der GKV – diese hat alle Neuversicherten ohne neues Arbeitsverhältnis und ihre mitversicherten Angehörigen zusammengerechnet und kam so auf knapp 100.000 Personen. Um nun auch noch die restlichen Unversicherten zur Rückkehr zu bewegen, starten BMG, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen eine Kampagne mit über 25.000 Plakaten und 245.000 Flyern.
Wer der Versicherungspflicht nicht nachkommt, wird nicht mit Ordnungsgeldern bestraft – muss allerdings die Beiträge für die zuvor verstrichenen Monate seit Einführung der Rückkehrmöglichkeit bezahlen. Je länger die Unversicherten also mit der Rückkehr warten, desto teurer wird es für sie. Schließlich werden für Menschen, die zuvor nicht krankenversichert waren und nun neu in die GKV eintreten, rückwirkend Beiträge vom 1. April 2007 bis zum aktuellen Versicherungsbeginn fällig.
Ministerin Schmidt appellierte nun an die Krankenkassen: „Schauen Sie sich die sozialen Härtefälle genau an, prüfen Sie, wie man die Beiträge in erträgliche Raten einfordern, stunden oder auch ganz erlassen kann“. Gibt es für die Betroffenen keine bezahlbaren Tarife, dann bleibt ihnen noch der Abstieg in Harz-IV als letzter Ausweg – denn mit diesem Status sind sie auch krankenversichert. Eine letzte Frist haben auch Rückkehrer in die private Krankenversicherung – für sie beginnt die Versicherungspflicht erst am 1. Januar 2009.



