Hormonersatz statt Pille
Schussliger Arzt muss für Baby zahlen
Das Paar hatte seine finanziellen Verhältnisse genau unter die Lupe genommen und danach klar entschieden: "Für Kinder haben wir nicht genug Geld." Der Arzt, der der Frau seit Jahren die Pille verschrieb, war darüber informiert. Doch als das gewohnte Präparat vom Markt verschwand, machte der Mediziner bei der Umstellung einen verhängnisvollen Fehler: Er verwechselte die Namen zweier Präparate und verordnete Hormonersatz statt Pille.
Patientin braucht keinen Beipackzettel zu lesen
Die Frau wurde schwanger und brachte eine gesunde Tochter zur Welt. Nun verlangte sie von ihrem Arzt Unterhaltszahlungen für das Kind bis zur Volljährigkeit. Die Versuche des Mediziners, die Schuld abzuwälzen - die unfreiwillige Mutter habe ja nicht mal den Beipackzettel angeschaut -, blieben fruchtlos. Die Mitschuld der Frau bezifferten die Richter des Oberlandesgerichtes Celle auf maximal 25 Prozent. Sie sei als Patientin nicht verpflichtet, den Beipackzettel zu lesen. Zudem könne sie dem als Laie nicht unbedingt entnehmen, dass das Präparat kein Verhütungsmittel sei (Oberlandesgericht Celle, AZ 1 U 82/06).



