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BAG aufgelöst – RLV halbiert

Autor: MT, Foto: BilderBox.com

Nach Auflösung der Berufsausübungsgemeinschaft will die KV nur noch ein halbes RLV gelten lassen. Widerspruch einlegen?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Zum Jahresende 2009 wurde unsere hausärztliche Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) zweier Fachärzte für Allgemeinmedizin nach Verzicht der Zulassung eines Kollegen aufgelöst. Die Praxis wird mit Genehmigung der KV als Einzelpraxis weitergeführt. Während die KV für das 1. Quartal 2010 nach BAG-Auflösung ein RLV nach der erreichten Fallzahl anerkennt, kam für das 2. Quartal ein RLV, dessen Fallzahl nur noch auf der Hälfte der BAG-Fallzahl des Vorjahresquartals basiert. Nach betriebswirtschaftlicher Bewertung übersteigen damit die Betriebsausgaben die Einnahmen aus Kassenhonorar. In 1/2010 hat die Einzelpraxis bereits vor Quartalsende eine Fallzahl…

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