Böse Folgen bei salopper Attest-Ausstellung
Nach der Berufsordnung hat jeder Arzt die Pflicht, ärztliche Zeugnisse nach bestem Wissen und Gewissen auszustellen. Was der Arzt hierbei beachten sollte und welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einem „unrichtigen“ Attest ergeben können, erläutert Rechtsanwältin Henriette...
Heilmittel und Krankenpflege korrekt verordnet?
Ein Online-Training zur richtigen Verordnung von Heilmitteln und von Häuslicher Krankenpflege bietet die AOK an. Damit sollen Rückfragen und Bürokratie vermieden werden.
Hilfsmittel: Krankenkasse darf nicht auf Festbeträge pochen
Die Krankenkasse wollte nur den Festbetrag für das Hörgerät übernehmen - dann musste sie aber doch den höheren Zuschuss für ein besseres Gerät zahlen.
Kassen erstatten Homöopathie und Anthroposophische Medizin
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bezahlen seit Jahresanfang nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Anthroposophischen Medizin, Homöopathie und Phytotherapie.
Verordnungseinschränkungen der Arzneimittelrichtlinien
Bei Verstoß gegen Einschränkungen durch die AMR - lässt sich ein Regress abwenden? Konkret geht es um Faktu®, ein Kombimittel mit Doxycyclin und Ambroxol und um Pentoxifyllin.
Heilmethode ohne Segen des G-BA muss nicht erstattet werden
Ob eine Heilmethode von der Krankenkasse erstattet wird, hängt nicht von deren Wirksamkeit oder Erfolg ab. Ausschlaggebend ist der Segen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Regressgefahr bei Sprechstundenbedarf
Verbandmittel aus Sprechstundenbedarf dürfen nur für die akute Wundversorgung verwendet werden. Bei länger andauernder Behandlung von Wundheilungsstörungen sollte Einzelverordnung erfolgen. Ansonsten: Regressgefahr!
Darf private Kasse Osteopathie ablehnen?
Darf eine private Kasse die Erstattung wissenschaftlich anerkannter Methoden ablehnen? Wann könnte sich eine Klage seitens der Patienten lohnen?
Regress auf Differenzbetrag reduzieren?
Wenn das Kombipräparat rezeptiert wird statt des voll verordnungsfähigen Präparates - berechnet sich der Regress über den vollen Betrag oder über die Differenz?


