Erstattung von Stomaprodukten
Worauf ist bei der Verordnung von Stomaprodukten zu achten? Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus, wie viel muss zugezahlt werden?
Hilfsmittel zur Stomaversorgung sind nicht apothekenpflichtig und bei allen zugelassenen Leistungserbringern (z. B. Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser, Apotheken) erhältlich.
Rechtliche Grundlagen: § 33 SGB V: Hilfsmittel
Bei Pflegebedürftigkeit oder Aufenthalt im Pflegeheim gilt der Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit Stomaprodukten im Sinne des § 33 SGB V uneingeschränkt fort.
Budget: Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant!
Gesetzliche Zuzahlung: Stomaprodukte zählen bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Gürtel) zu den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Hier gilt die Zuzahlung von 10 % des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrages, höchstens jedoch 10 € im Kalendermonat für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel.
Aufzahlungen: Eventuelle Aufzahlungen des Patienten ergeben sich aus der Differenz zwischen Abgabepreis des Leistungserbringers und dem Erstattungsbetrag durch die Krankenkasse (bundesweite Festbeträge oder Vertragspreise). Nähere Informationen erhalten die Patienten vom Leistungserbringer ihrer Wahl.
Verordnung: Für die Verordnung von Hilfsmitteln ist auf dem Rezept das Feld "7" anzukreuzen.
Wichtig: Auf dem Rezept sind sowohl die genaue Diagnose als auch der Verordnungszeitraum anzugeben. Produkte und ihre Hilfsmittelnummern Alle Hilfsmittel werden auf einem Rezept verordnet. Eine Verordnung bis zur 7. Stelle der Hilfsmittelnummer ist ausreichend.
29.26.01. Geschlossene Beutel
29.26.01.0 Beutel für Basisplatte zum Rasten
29.26.01.1 Beutel mit Klebefläche oder Kleberand
29.26.01.2 Beutel mit Hautschutzring
29.26.01.3 Beutel mit gewölbtem Hautschutz
29.26.02. Ausstreifbeutel
29.26.02.0 Beutel für Basisplatte zum Rasten
29.26.02.1 Beutel mit Klebefläche oder Kleberand
29.26.02.2 Beutel mit Hautschutzring
29.26.02.3 Beutel mit gewölbtem Hautschutz
29.26.03. Urostomiebeutel
29.26.03.0 Beutel für Basisplatte zum Rasten
29.26.03.1 Beutel mit Klebefläche oder Kleberand
29.26.03.2 Beutel mit Hautschutzring
29.26.03.3 Beutel mit gewölbtem Hautschutz
29.26.04. Stomakappen/Minibeutel
29.26.04.0 Stomakappen
29.26.04.1 Minibeutel 29.26.05. Basisplatten
29.26.05.0 Größe 1 (50 bis 125 cm²)
29.26.05.1 Größe 2 (> 125 bis 185 cm²)
29.26.05.2 Größe 3 (> 185 cm²)
29.26.06. Basisplatten, gewölbt
29.26.06.0 Größe 1 (50 bis 125 cm²)
29.26.06.1 Größe 2 (> 125 bis 185 cm²)
29.26.06.2 Größe 3 (> 185 cm²)
29.26.07. Hautschutzplatten/-rollen
29.26.07.0 Größe 1 (100 bis 200 cm²)
29.26.07.1 Größe 2 (> 200 bis 300 cm²)
29.26.07.2 Größe 3 (> 350 cm²)
29.26.07.3 Hautschutzrollen
29.26.08. Irrigatoren
29.26.08.0 manuell betriebene Irrigatoren
29.26.08.1 elektrisch betriebene Irrigatoren
29.26.08.2 Ersatzbeutel für Irrigatoren
29.26.09. Anus Praeter-Bandagen
29.26.09.0 Anus Praeter-Bandagen-Set
29.26.09.1 Ersatzbeutel für Anus Praeter-Bandagen
29.26.10. Pflegemittel
29.26.10... Pflegemittel, wie z.B. Hautschutzpasten, -puder, -tücher, Pflasterlöser
29.26.11. Zubehör
29.26.11.0 Gürtel
29.26.11.1 Filter (Aktivkohlefilter)
29.26.11.2 Hautschutzringe
29.26.11.3 Beutelbezüge aus Vlies
29.26.11.4 Beutelbezüge aus Textil
29.26.11.5 Stomaverschlüsse
29.26.11.6998 Stomakompressen
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie, Stand: Dezember 2010
Diese Information sowie weitere Infokarten zu rund 20 Bereichen rund um Hilfsmittel können im Downloadbereich des BVMed als PDF heruntergeladen werden.







