Anzeige

Regress auf Differenzbetrag reduzieren?

Autor: RA Isabel Kuhlen

Wenn das Kombipräparat rezeptiert wird statt des voll verordnungsfähigen Präparates - berechnet sich der Regress über den vollen Betrag oder über die Differenz?

Ein Allgemeinmediziner fragt:

Versehentlich wurde einer Anämie-Patientin Ferro Sanol® comp (mit Vitamin-Zusatz) anstatt Ferro Sanol® duodenal rezeptiert. Ferro Sanol® comp unterliegt im Gegensatz zu Ferro Sanol® duodenal einer Verordnungseinschränkung. Deshalb wurde ich mit jeweils 54,96 Euro über mehrere Quartale in Regress genommen.

Die KV Saarland lehnte es ab, diesen Regressbetrag auf den Differenzbetrag zwischen den beiden Präparaten zu reduzieren und beruft sich dabei auf ein Urteil des Sächsischen Sozialgerichts. Bleibt gegen diese Entscheidung wirklich nur der Klageweg?

Isabel Kuhlen, Rechtsanwältin und Apothekerin, Vellmar:

Konkret handelt es sich um ein Kombinationspräparat,…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.