Langfristgenehmigung von Heilmitteln für schwer Kranke
Die neuen Regelungen zur Langfristgenehmigung von Heilmitteln sind im Interesse von Patienten, die über längere Zeit Heilmittel benötigen, und schützen Ärzte vor Regressen. Die Änderungen sind jedoch nicht unkompliziert.
Verordnung von Heilmitteln wird erleichtert
Patienten mit dauerhaftem Heilmittelbedarf und ihre behandelnden Ärzte können aufatmen. Die Verordnungspraxis wird vereinfacht.
Heilmittel verordnen ohne Regressrisiko?
Die Krankenkassen können auf die Heilmittel-Genehmigung verzichten - ist der verordnende Arzt dann vor Regressen geschützt?
Korrekte Verordnung von Heilmitteln
Was muss auf einem Rezept stehen, damit es korrekt abgerechnet bzw. überhaupt angenommen werden kann?
Heilmethode ohne Segen des G-BA muss nicht erstattet werden
Ob eine Heilmethode von der Krankenkasse erstattet wird, hängt nicht von deren Wirksamkeit oder Erfolg ab. Ausschlaggebend ist der Segen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Heilmittelrezept für Kur: Regressgefahr!
Wie wird bei sogenannten offenen Badekuren verordnet? Kann oder muss der Hausarzt Bescheinigungen ausstellen?


