Anzeige

Fax schlägt eArztbrief 

e-Health , Telemedizin Autor: Michael Reischmann

Warum beim Versand eines Arztbiefes zur Variante des E-Health-Gesetzes wechseln, wenn Faxen besser bezahlt und einfacher ist? Warum beim Versand eines Arztbiefes zur Variante des E-Health-Gesetzes wechseln, wenn Faxen besser bezahlt und einfacher ist? © iStock/notwaew
Anzeige

Elektronischer Arztbrief, Videosprechstunde und Medikationsplan „bringen greifbare Vorteile für die Patienten“, versprach Hermann Gröhe Mitte dieses Jahres. Fantasiert der Bundesgesundheitsminister? Der per E-Health-Gesetz gepushte eArztbrief ist jedenfalls eher ein Phantom als real greifbar. Ärzte haben es mit dem Faxgerät einfach leichter.

Es klingt so schön: „Zeitintensives Scannen, der Postversand oder die haftungs- und datenschutzrechtlich kritischen E-Mails und Faxe sind passé.“ So bewirbt die KBV den Versand und Empfang elektronischer Arztbriefe im sicheren Netz der KVen. Seit diesem Jahr werden eArztbriefe, die mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert sind, gemäß E-Health-Gesetz gefördert – mit extrabudgetären 28 Cent fürs Versenden (EBM-Nr. 86900) bzw. 27 Cent fürs Empfangen (Nr. 86901).

KVen registrieren nur wenige Abrechnungen

Dafür müssen die beteiligten Praxen allerdings einigen Aufwand betreiben. Folgende kostenträchtige Komponenten listet die KBV auf: Kommunikation per virtuellem privatem Netzwerk (z.B. sicheres Netz der KVen) mit dem Kommunikationsdienst KV-Connect, wofür ein Modul eArztbrief im Praxisverwaltungssystem benötigt wird, plus ein eHBA, ein Kartenterminal für die qualifizierte elektronische Signatur und Signiersoftware.

Mit einem Klick versendet

„Technisch funktioniert der Versand und der Empfang von eArztbriefen über KV-Connect. Der Brief wird ganz gewöhnlich in der Praxis-EDV oder über die Patientenakte erstellt, elektronisch signiert, verschlüsselt und dann mit einem Klick versendet. Dabei steht den Praxen ein Adressverzeichnis der Ärzte zur Verfügung, die ebenfalls über KV-Connect kommunizieren und somit über den Dienst erreichbar sind.“

Quelle: KV Niedersachsen

Die Alternative: Die Ärzte verschicken ihre Schreiben auf herkömmliche Weise, z.B. per Fax. Dafür zahlt die KV 55 Cent (EBM-Nr. 40120). Dementsprechend bescheiden ist das E-Health-Projekt eArztbrief angelaufen. Auf Anfrage von Medical Tribune, wie viel elektronische Post bislang verschickt wurde, antworteten diese KVen. 
  • Hessen: Im Quartal 2/2017 wurden die Nrn. 86900 und 86901 in Summe elfmal abgerechnet – „insgesamt ein recht überschaubares Ergebnis“, so die KV-Pressestelle.
  • Niedersachsen: Im ersten Quartal haben 40 Ärzte 83 eArztbriefe gesendet, im zweiten Quartal verschickten 19 Ärzte 260 eBriefe.
  • Bayern: Im ersten Halbjahr gab es insgesamt rund 1200 Versender und knapp 2000 Empfänger eines geförderten eArztbriefs. Im selben Zeitraum kursierten bei den 27 000 bayerischen Vertragsärzte insgesamt rund elf Millionen Arztbriefe. Selbst die nicht geförderten eSchreiben, die über KV-Connect z.B. innerhalb von Praxisnetzen verschickt werden, werden mit ca. 1000 pro Monat stärker genutzt, sagt Florian Deisböck, Produktmanager für Online-Anwendungen bei der KV.
  • Nordrhein: Seit Jahresanfang gingen 26 000 eArztbriefe nach dem Muster des E-Health-Gesetzes durch die Leitungen. Die Nrn. 86900 und 86901 wurden je Quartal von rund 130 Praxen abgerechnet. Wie viele weitere eArztbriefe ohne eHBA-Signatur und zertifizierte Praxissoftware unterwegs waren, „können wir nicht aus den Abrechnungsstatis­tiken ermitteln“, teilt die KV mit.
Die Gründe für den Flop können die KVen schnell benennen. Die in der Richtlinie von KBV und GKV-Spitzenverband definierten Anforderungen an den eArztbrief – verschlüsselter Übertragungsweg, verschlüsselte Nachricht, qualifizierte Signatur mittels eHBV – sind „sehr anspruchsvoll“, schildete Holger Rostek, Vorstandsvize der KV Brandenburg, bei einer „Digital- Health“-Veran­staltung in München das Problem. Die digitale Sig­natur erweise sich als Hemmschuh, sie sei nur umständlich und aufwendig umzusetzen. Zudem muss nicht nur der Versender, sondern auch der Empfänger alle technischen und organisatorischen Vorgaben erfüllen. „Ein klassisches Henne-Ei-Problem“, stellt die KV fest, was „den Start in den Regionen erschwert“.

Nur jeder zweite PVS-Anbieter mit zertifiziertem Programm

Die Zahl der Nutzer des eArztbriefes nach dem E-Health-Gesetz könnte größer sein, wenn mehr Hersteller von Praxisverwaltungssoftware (PVS) eine Zertifizierung ihrer Programme bei der KBV bzw. der KV Telematik GmbH vornehmen würden, meint die KV Nordrhein. Bislang habe etwas mehr als die Hälfte der 40 Hersteller das entsprechende Audit erfolgreich abgeschlossen (aktuelle Liste: bit.ly/2x5y3wh). „Für den eArztbrief muss es Absender und Empfänger auf dem gleichen Kanal geben. Solange es nur wenig Nutzer gibt, wird die Akzeptanz nicht wachsen“, fasst die KV Niedersachsen die Lage zusammen. Sie verweist auch auf die Kosten für den Arzt: „Zertifizierte Praxis-EDV-Systeme verlangen für die Freischaltung des Moduls einmalig bis zu 49 Euro und erheben monatliche Gebühren von bis zu 15 Euro. Für die sichere Signatur des eArztbriefes braucht der Arzt den eHBA seiner Ärztekammer; monatliche Kosten: 7,90 Euro.“ „Die derzeitige (zu geringe) Förderung in Höhe von 28 bzw. 27 Cent für den Versand und das Empfangen eines eArztbriefes läuft Ende 2017 aus und muss für 2018 neu von den Vertragspartnern verhandelt werden. Ob und in welchem Maße sich der eArztbrief mitsamt seinen Vorteilen, wie dem schnelleren, sicheren Versand und einfacher Archivierung, perspektivisch in den Arztpraxen durchsetzt, wird sicher von der Vergütungsentwicklung abhängen“, meint die KV Nordrhein. „Solange ein Fax besser vergütet wird als der eArztbrief, wird sich die Akzeptanz nicht positiv verändern“, ergänzt die KV Niedersachsen. Florian Deisböck von der KV Bay­erns spricht von einer grundsätzlichen Unsicherheit in den Praxen: Solange es keine funktionierende Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen gibt, würden sich die Ärzte nicht auf Investitionen in neue Ablaufprozesse einlassen. Geldwerte Nachteile, etwa wenn eine radiologische Praxis mangels Stapelsignatur jeden ihrer täglich 200 Arztbriefe einzeln mit dem eHBA signieren müsse, schreckten erst recht ab.  Die KV Brandenburg fordert eine einheitliche Spezifikation (wie in der TI vorgesehen) und kompatible IT-Systeme: „Jeder an der Behandlung Beteiligte muss einfach, praktisch und sicher Daten kommunizieren können.
Anzeige