Bei jedem Pillen-Rezept vor Schlaganfall warnen!
„Pille und Zigaretten vertragen sich nicht.“ Damit meint so manch ein Kollege seiner Aufklärungspflicht Genüge getan zu haben. Die Justiz sah das anders: Die 29-jährige Patientin hatte zwei Monate, nachdem sie mit der Pille begonnen hatte, einen Mediainfarkt mit linksseitiger Armlähmung erlitten. Die Ärztin sagte, sie habe aufgeklärt, die Patientin bestritt das.
„Rauchen stört Pille“ <forced-line-break />reicht nicht
Der Bundesgerichtshof schob die Beweislast der Kollegin zu. Die Richter hielten eine Eingriffsaufklärung für nötig, da die Gabe eines aggressiven bzw. nicht ungefährlichen Medikamentes als ärztlicher Eingriff zu werten sei. Bei einer „therapeutischen Sicherheitsaufklärung“ vor…
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