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Beide Sitze an Fachärzte verkaufen?

Autor: Hans-Joachim Schade

Bei der Nachfolgeregelung lässt sich auch mit dem VÄndG nicht jeder Wunsch erfüllen: Der Praxissitz einer Hausärztin muss wieder an einen Hausarzt gehen.

<break-end />Dr. F. L., Kardiologe in D.:

Meine Frau ist Hausarzt-Internistin, ich Kardiologie, wir haben eine Praxisgemeinschaft, die Praxen sollen 2007 verkauft werden. Können beide Praxissitze an je einen Kardiologen gehen? Da besteht Nachfrage, ein hausärztlicher Nachfolger fehlt.

Hans-Joachim Schade, <forced-line-break />Rechtsanwalt, Wiesbaden:

Das VÄndG greift nicht in die Bedarfsplanung ein. Somit muss eine hausärztliche internistische Praxis an einen Hausarzt weitergegeben werden. Der Wunsch des Ehepaares ist mithin nicht realisierbar.
 

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