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Brille statt Laser: Arzt muss zahlen

Autor: mic

Mangelnden Durchblick bewies im Juni 2002 ein Augenarzt aus Rheinland-Pfalz, den ein Patient mit Sehbeschwerden aufsuchte: Der Mediziner diagnostizierte Diabetes und verschrieb eine Brille. Drei Monate später konnte auch die Augenklinik Bonn mit einem Lasereingriff nur wenig von der Netzhaut retten. Nun verurteilte das Landgericht Koblenz den Augenarzt zur Zahlung von 100.000,- Euro.

Statt eine Brille zu verschreiben – folgerten die Sachverständigen und so sah es auch das Gericht – hätte der Arzt den Augenhintergrund untersuchen müssen, so wäre er schon frühzeitig auf die Schäden an der Netzhaut gestoßen. Ergebnis der verzögerten Behandlung: Der Betroffene ist auf beiden Augen zu 100 % schwer behindert, mit einem Auge kann er noch die Finger einer Hand erkennen, mit dem zweiten nur noch Handbewegungen wahrnehmen. Die 100.000 Euro Schmerzensgeld musste der Betroffene einklagen – die Haftpflichtversicherung des Arztes wollte zunächst nur 40.000,- Euro zahlen.

Landgericht Koblenz

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