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Chancen für Praxis und Privathaushalt

Autor: khb

Ab 1. April gelten für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Praxis und

 

Privathaushalt neue Regeln: Die Einkommensgrenze steigt und der bürokratische Aufwand sinkt.

Das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz-II-Paket") macht für Arbeitgeber die geringfügige Anstellung von Arbeitskräften im betrieblichen Bereich nicht billiger, aber weniger verwaltungsaufwendig. Dennoch eröffnet das Gesetz auch Ärzten mehr Spielräume. Der wichtigste Grund dafür ist, dass geringfügige Beschäftigung - auch als Nebenjob - für Arbeitskräfte viel attraktiver wird.

Die Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung steigt von bisher maximal 325 Euro monatlich auf bis zu 400 Euro. Nach wie vor muss der Arbeitnehmer dafür weder Steuern noch Sozialabgaben abführen, bekommt also brutto als netto. Die Pauschalabgaben des Arbeitgebers werden etwas…

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