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Da passe ich doch gar nicht rein!

Frage von Dr. Reinhard Stöhring,
Kardiologe,
Bad Homburg:

Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen werde ich als Kardiologe mit einer Sonderbedarfszulassung mit der Gruppe "Internisten mit Kardiologie" verglichen. Nach meinem Dafürhalten sind Praxisstrukturen und Leistungsangebote zu unterschiedlich, um die Anforderungen an eine "homogene Vergleichsgruppe" im Sinne der Prüfungsordnung zu erfüllen. Aus Gesprächen mit Kollegen weiß ich, dass viele Probleme mit Prüforgien haben und das Zusammenwerfen von invasiven und nicht-invasiven kardiologischen Praxen in einen Topf bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen für ungerechtfertigt halten. Vielleicht gelingt es mit Ihrer Hilfe, hier eine Klarstellung zu erzielen.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Die Frage, ob Zusatzbezeichnungen oder Teilgebietsbezeichnungen (jetzt Schwerpunkte, Bereiche) bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung über viele Jahre beschäftigt. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 15.4.1980 ausgeführt: "Die Bildung engerer Vergleichsgruppen kann zweckmäßig sein, wenn sie eine hinreichend große Anzahl von Ärzten umfasst, die sich durch eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode in erheblicher Weise von Ärzten mit anderen Behandlungsarten unterscheiden.

Diese Voraussetzung kann dann als erfüllt angesehen…

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