Da passe ich doch gar nicht rein!
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die Frage, ob Zusatzbezeichnungen oder Teilgebietsbezeichnungen (jetzt Schwerpunkte, Bereiche) bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung über viele Jahre beschäftigt. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 15.4.1980 ausgeführt: "Die Bildung engerer Vergleichsgruppen kann zweckmäßig sein, wenn sie eine hinreichend große Anzahl von Ärzten umfasst, die sich durch eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode in erheblicher Weise von Ärzten mit anderen Behandlungsarten unterscheiden.
Diese Voraussetzung kann dann als erfüllt angesehen…
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