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„Ernsthaft bedachter“ Suizid: Unterlassene Hilfe soll für Ärzte straffrei werden

Autor: khb

Wenn Schwerkranke einen Suizidversuch unternehmen, soll der Verzicht auf ärztliche Interventionen unter Bedingungen straffrei sein. Das ist eine der Empfehlungen des Nationalen Ethikrates.

Das vor fünf Jahren vom damaligen Bundeskanzler Schröder berufene Experten-Gremium plädiert in einem über 60-seitigen Papier für mehr begriffliche Klarheit. Das 25-köpfige Gremium schlägt vor, die zwar eingeführte, aber „missverständliche und teilweise irreführende Terminologie von aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe aufzugeben“. Entscheidungen und Handlungen am Lebensende werden angemessener beschrieben und unterschieden mit den Begriffen „Sterbebegleitung“, „Therapie am Lebensende“, „Sterbenlassen“, „Beihilfe zur Selbsttötung“ und „Tötung auf Verlangen“, meinen die Wissenschaftler, Ärzte und Theologen. Sie plädieren dafür, an der Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen unverändert…

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