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Europarichter prüfen Kassenmacht

Autor: DN

Die Krankenkassen dürfen nach einem Urteil

 

des Bundesverfassungsgerichts selbst bestimmen, bis zu welcher Höchstgrenze sie Kosten für Arzneien und Hilfsmittel übernehmen. Doch das Urteil der Karlsruher Richter ist noch nicht das letzte Wort in der Sache.

In der Sitzreihe der GKV-Spitzenverbände herrschte nach der Urteilsverkündung (Az.: 1 BvL 28, 29 und 30/95) Partystimmung: "Nur wir haben die Marktnähe und Kompetenz, um Festbeträge zu bestimmen", sah Wolfgang Kaesbach vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen die bisherige Praxis bestätigt. Außerdem sei man unabhängiger von Einflüssen jedweder Lobby als die Bundesregierung.

Regierung und Kassen jubilieren

Die GKV-Spitzenverbände haben mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Pharmaunternehmen, einen Optiker und einen Hörgerätehersteller in die Schranken gewiesen. Die hatten vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gegen die Bestimmung der Festbeträge durch die Kassen…

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