Anzeige

Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneien

Autor: AFP

Nach zustimmenden Grundsatzurteilen aller oberen Gerichte zu den Arzneimittel-Festbeträgen hat das Sozialgericht (SG) Berlin am 22. 11. die Festbeträge nun auch in zwei konkreten Fällen gebilligt.

Erstmals bestätigte das Gericht auch eine Neuregelung der jüngsten Gesundheitsreform, nach der seit Jahresbeginn auch patentgeschützte Arzneimittel in die Festbeträge einbezogen werden. Konkret wiesen verschiedene Kammern des Gerichts die Klagen von Herstellern gegen die Festpreise für den Blutdrucksenker Losartan und den Cholesterinsenker Atorvastatin ab. Das Bundesgesundheitsministerium begrüßte die Entscheidungen. (Az: S 87 KR 371/04 und S 81 KR 3778/04)

Die Festbeträge werden jeweils für einzelne Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen festgesetzt. Verordnet der Arzt ein teureres Medikament, muss der Patient über die normale Zuzahlung hinaus auch diese Preisdifferenz bezahlen. Nach Beobachtung…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.