Für den Operateur verboten?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Leider kann Herr Dr. Lehnhardt als Orthopäde die Nr. 90 EBM nicht abrechnen. Dies beruht auf den allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B 7 des EBM. Dort ist ausdrücklich bestimmt, dass bei ambulanter Durchführung von Anästhesien/Narkosen der Arzt für die Anästhesiologie für seinen besonderen personellen und sachlichen Aufwand den Zuschlag nach Nummer 90 berechnen kann. Auch das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 19.08.92 (Az.: 6 R KA 18/91) entschieden, dass der die Anästhesie ausführende Arzt die Genehmigung zum Führen der Gebietsbezeichnung "Arzt für Anästhesiologie" haben muss, um die Nr. 90 EBM…
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