Gespräch mit Dr. Rolf Hoberg, AOK-Bundesverband
In den AOK-Forderungen für die Zeit nach der Bundestagswahl steht: "Menge und Struktur der abgerechneten medizinischen Leistungen
orientieren sich stärker an den ökonomischen Interessen der Leistungserbringer als an dem notwendigen Bedarf der Patienten." Können Sie diesen Pauschalvorwurf belegen?
Dr. Rolf Hoberg: Er ist belegt für die Gerätemedizin, wo die notwendige Auslastung sich nach den Investitionsbedingungen richtet und damit der medizinische Bedarf abgeleitet wird aus der Abschreibungszeit für die Geräte.
Konkretes Beispiel: Bei der Umsetzung der Qualitätsanforderungen "Mammographie" haben wir erhebliche Probleme gehabt, schnell und rechtzeitig in eine neue Qualitätssicherung zu…
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