Im Notdienst für Gotteslohn?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Zum einen liegt hier ein bayerisches Spezifikum vor: Die neuen bayerischen Regelungen zu Leichenschau und Bestattung sehen neben den neuen, sehr ausführlichen Unterlagen zur Leichenschau auch eine so genannte "vorläufige Todesbescheinigung" vor, auf die sich ein Notarzt oder Notfallarzt beschränken kann, der die betreffende Person nicht zu Lebzeiten behandelt hat. Hier müssen nur der Tod bescheinigt und der Todeszeitpunkt und der Zustand der Leiche dargestellt werden. Eine reguläre Leichenschau mit Ausfüllen der ausführlichen Formulare ist anschließend zu veranlassen. Wer diese vorläufige Todesbescheinigung…
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