Katzen müssen sich fernhalten
In den Sperrzonen, also im Umkreis von drei Kilometern um die Fundorte infizierter Wildvögel, sowie in den Überwachungszonen im Umkreis von zehn Kilometern dürfen Katzen nicht mehr frei herumlaufen. Hunde sollen in diesen Gebieten angeleint werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Haustiere mit infizierten Wildvögeln in Kontakt kommen und sich anstecken.
In den Sperrbezirken und Überwachungszonen ist der Zugang zu Geflügelställen für Betriebsfremde verboten. Ausnahmen bilden Tierärzte und Vertreter der zuständigen Behörden. Dadurch soll verhindert werden, das das Virus versehentlich in die Nutztierbestände eingeschleppt wird. Auf die Regeln hatte sich der Nationale Krisenstab…
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