KV muss Millionen an AOK zurückzahlen
KV-Chef Dr. Axel Munte gab sich auf der Vertreterversammlung kämpferisch: Die KV werde sich nicht unterkriegen lassen. Die nächste Verhandlung des Schiedsamtes ist nach Redaktionsschluss dieser Zeitung geplant. Einen ersten Erfolg hat die KV am 9. September errungen: Vier Teilanträge der AOK zur Bereinigung der Gesamtvergütung wegen der Verträge nach § 73b und § 140a mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) sowie eines 73b-Vertrags mit der KV und diverser IV-Verträge wurden auf Antrag der KV zurückgewiesen.
Die Argumente der KV: Es fehlen Rahmenvorgaben für die Umsetzung der Bereinigung auf Bundes- und Landesebene. Außerdem seien die Verträge teilweise nicht bereinigungsfähig, weil der…
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