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Manche Ärzte unterschreiten Ihr RLV!

Autor: det

RLV-freie Leistungen gilt es zu pflegen. Besonders, wenn sie wie die Prävention auch noch zusätzlich zur begrenzten morbiditäts­orientierten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden. Aber Achtung: Bitte darüber nicht das penible Ansetzen von RLV-Leistungen vergessen. Denn es zeichnet sich ab, dass es auch durchaus Praxen gibt, die ihr RLV unterschreiten und Umsatz verschenken.

Abrechnungsexperte und Allge­meinarzt Dr. Gerd W. Zimmermann warnte auf dem Kongress „Praxismedizin heute“ der Medical Tribune: Der Euro-Betrag, der sich aus der Multiplikation von RLV-Fallwert und -fallzahl ergibt, ist dem Arzt keineswegs automatisch sicher. Dieser Rahmen muss mit abgerechneten Leistungen gefüllt werden. Und der hessische KV-Vize hat den Eindruck, dass hier so manche Praxis nach dem Motto „Diese Leistungen sind ja sowieso gedeckelt“ gar nicht alles angeschrieben hat. Zwar ist in manchen KV-Regionen der RLV-Fallwert schon durch das Ansetzen der Versichertenpauschale und damit durch einen einzigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ganz oder weitgehend ausgeschöpft. Doch die…

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