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Mehr Umsatz mit Prävention winkt

Autor: det

Chronisch kranke Versicherte verlieren künftig ihren Anspruch auf eine reduzierte Belastungsgrenze bei der Zuzahlung, wenn sie für einen ab Juli 2007 beginnenden Zeitraum von 10 Jahren nicht nachweisen können, dass sie regelmäßig zum „Check-up“ und zur Krebsvorsorge gegangen sind. Das sieht der aktuelle Entwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) vor.

In einer ersten Fassung war (wie in MT berichtet) diese Nachweispflicht nur für Patienten vorgesehen, die an einer koronaren Herzkrankheit oder an einem Diabetes mellitus Typ 2 leiden.

Ohne diesen Nachweis kann die 1%-Regelung in Anspruch genommen werden, wenn der Betreffende am DMP teilnimmt oder wenn der Arzt ihm bescheinigt, dass er sich „therapiegerecht“ verhält.

Anreiz für Check upund Krebsvorsorge

Die geplante Neuregelung dürfte dem Check-up und den Krebsvorsorgen Auftrieb geben, was budgetfreies Honorar bedeutet. Auch die DMP-Einschreibequote dürfte steigen. Auch das bringt mehr Zusatzhonorar. Allerdings erhöht es auch den Druck auf Ärzte, die den DMPs ablehnend gegenüberstehen, sich…

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