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Müssen Sie Patienten an Nachkontrolle erinnern?

Autor: Dr. Andrea Wülker

Was tun, wenn ein Patient nicht zur vereinbarten Nachkontrolle erscheint? Inwieweit ist der Arzt verpflichtet, seinen Schützling schriftlich oder telefonisch zu erinnern?

Dass Patienten zu einer vereinbarten Nachkontrolle nicht erscheinen, kommt in der Praxis häufig vor, und man kann vom Arzt nicht generell erwarten, dass er jeden säumigen Patienten zu einem weiteren Untersuchungstermin auffordert. Dennoch kann es passieren, dass ein Patient zum empfohlenen Termin nicht auftaucht und – wenn sein Versäumnis gravierende Folgen hatte – später gegen den Arzt klagt.

Brustkrebs verschleppt, Patientin klagt

Einen solchen Fall stellt Dr. Hans-Jürgen Rieger, Fachanwalt für Medizinrecht in Karlsruhe, in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift“ vor: Eine Frauenärztin stellte im Herbst 2002 bei einer Patientin einen abklärungsbedürftigen Befund in der linken Brust…

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