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Mutiert das MVZ jetzt zum Auslaufmodell?

Autor: reh

Um als Arzt andere Ärzte zu beschäftigen, braucht es künftig kein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mehr. Das geht nach dem neuen Vertragsarztrecht jetzt auch in der eigenen Praxis. Damit ist ein entscheidender Vorteil des MVZs hinüber. Und noch weitere Fallstricke lauern auf die MVZ-Gründer. Wer allerdings nach Wachstum strebt, für den lohnt sich das MVZ nach wie vor.

Fachübergreifende Versorgung aus einer Hand, um vor allem die lästigen Doppeluntersuchungen im Gesundheitswesen einzusparen – dafür wurden die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) von der Regierung angelegt. Doch durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) wird den MVZs genau diese Zweckbestimmung nun zum Nachteil. Denn mit Inkrafttreten des VÄndG kann jeder Vertragsarzt mit Praxis andere Kollegen einstellen, und das sogar fachgleich. Während in einem MVZ mindestens zwei unterschiedliche Fachrichtungen vertreten sein müssen.

Eingeschränkte Hausärzte

Ein Hausarzt kann also nicht gemeinsam mit einem anderen Hausarzt ein MVZ gründen. Und auch die Kombination Hausarzt plus Kinderarzt…

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