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Neue GOÄ in Sicht?

Frage von Dr. Gerlind Läger,
Internistin, Lugau:

Neben der normalen Ultraschalldiagnostik führe ich auch die Doppleruntersuchung mit einem direktionalen Ultraschalldoppler einschließlich Frequenzspektrumanalyse durch. Kurioserweise ist auch bei der Neuauflage der GOÄ die Nr. 404 nicht neben der Nr. 644 abrechenbar. Dieser seit Jahren in der GOÄ bestehende Widersinn ist für mich unerklärlich, da vor allem in den Kommentaren zur GOÄ alle möglichen Varianten der Umschreibung genannt sind. Könnten die Autoren der GOÄ nicht einen Zusatz bringen, um endlich den seit Jahren bestehenden Fehler zu beheben?

Antwort von Dr. Hans-Heinrich Dennhardt,
Internist, Mainz:

Es ist sicher richtig, dass es kurios ist, die Ziffer 404 (Frequenzspektrumanalyse) bei dopplersonographischen Untersuchungen nicht neben der Nr. 644 abzurechnen. In der GOÄ besteht ja ein klarer Ausschluss.

Änderungen der GOÄ sind verschiedentlich geplant, aber nur insgesamt möglich, weil die GOÄ eine Rechtsverordnung der Bundesregierung ist und nur von dieser entsprechend erlassen werden kann. Wir alle wissen, dass die Bundesregierung derzeit kein Interesse an einer Änderung hat. Wenn eine Änderung kommt, dürfte sie uns - nach allem, was bislang zu hören ist - wohl auch eher Honorareinbußen im Ganzen bringen. Hier sei nur an die…

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