Noch jahrelang Miete zahlen?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Einen befristeten Vertrag kann man nur vorzeitig aufkündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Ein solches Sonderkündigungsrecht liegt regelmäßig dann vor, wenn es einer der Parteien nicht mehr zumutbar ist, das Mietverhältnis fortzusetzen. Allerdings muss der Grund für diese Unzumutbarkeit in der Sphäre der Gegenseite liegen (also eine schwerwiegende Vertragsverletzung der Gegenseite). Die Aufgabe der Arztpraxis aus Altersgründen liegt zweifellos nicht in der Sphäre des Vermieters.
Man kann zwar daran denken, dass bei einer Schließung der Arztpraxis aus Altersgründen oder bei einer Betriebseinstellung die Geschäftsgrundlage des…
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