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Noch jahrelang Miete zahlen?

Frage von Dr. A. M.

 

praktischer Arzt aus D.:
Ich schließe meine Praxis aus Altersgründen, ein Verkauf ist nicht gelungen. Kann ich den langfristigen Mietvertrag mit automatischer Verlängerungsklausel wegen Aufgabe der Praxis aus Altersgründen als Kündigungsgrund vor Fristende kündigen? Kann man für eingebrachte Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände einen Abstand verlangen? Ich hatte hier nämlich sehr erhebliche Aufwendungen

Antwort von Wolfgang Diede,

Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Einen befristeten Vertrag kann man nur vorzeitig aufkündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht vorliegt. Ein solches Sonderkündigungsrecht liegt regelmäßig dann vor, wenn es einer der Parteien nicht mehr zumutbar ist, das Mietverhältnis fortzusetzen. Allerdings muss der Grund für diese Unzumutbarkeit in der Sphäre der Gegenseite liegen (also eine schwerwiegende Vertragsverletzung der Gegenseite). Die Aufgabe der Arztpraxis aus Altersgründen liegt zweifellos nicht in der Sphäre des Vermieters.

Man kann zwar daran denken, dass bei einer Schließung der Arztpraxis aus Altersgründen oder bei einer Betriebseinstellung die Geschäftsgrundlage des…

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