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Ohne Vorvertrag GOÄ-Rechnung wertlos

Autor: det

Wünscht ein Kassenpatient beim Kassenarzt eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), so ist immer und ohne Ausnahme vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Vereinbarung darüber zu schließen. Sonst ist die spätere GOÄ-Rechnung im Streitfall wertlos, der Patient muss nicht zahlen. Das gilt auch für Leistungen, die ohnehin und eindeutig von vornherein nicht Kassenleistung sind!

In den letzten Wochen haben wir mehrfach ähnlich lautende Anfragen an unseren kostenlosen Expertenservice bekommen: Kassenpatienten wollen bereits in Anspruch genommene IGeL einfach nicht bezahlen - zum Beispiel eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung oder eine Ozonbehandlung. Unsere Abrechnungsexperten konnten nur antworten: Wenn eine vorherige schriftliche Vereinbarung fehlt, dann müssen sie das auch nicht, selbst wenn sie mündlich vor Behandlungsbeginn über die privat zu übernehmenden Kosten informiert worden sind und eingewilligt haben. Obwohl es natürlich schlicht und einfach eine Schweinerei seitens des Zahlungsverweigerers ist, erst den Arzt in Anspruch zu nehmen und sich dann aus einem…

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