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Patienten ablehnen?

Frage von Dr. W. Göttinger,
Neumarkt-St. Veit:

Seit wann sind Grenzfallzahlen und Honorargrenzwerte der KV Bayerns per HVM geregelt? Für Allgemeinmedizin habe ich Werte vom 1.7.99, Grenzfallzahl 1114. Haben Sie frühere Werte? Was mache ich, wenn ich diese Werte überschreite, muss ich Patienten ablehnen?

Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Allgemeinarzt,
Nittendorf:

Während der EBM die Abrechenbarkeit von Leistungen und deren wertmäßiges Verhältnis zueinander regelt, bestimmt der Honorarverteilungsmaßstab, wie viel Geld den einzelnen Fachgruppen zur Verfügung steht und damit auch, was die einzelnen Leistungen wert sind. Maßnahmen zur Begrenzung des Honorars und der Fallzahlen werden hier ebenfalls eingebaut, um den Honorarfluss zu lenken (eine zusätzliche Steuerung erfolgt durch die Praxisbudgets auf Ebene der KBV im Rahmen des EBM).

Für den Bereich der KV Bayerns werden diese Grenzfallzahlen und diese Honorargrenzwerte entsprechend des HVM vom 1.1.96 alljährlich festgelegt. Für die Zeit vom…

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