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Privatpatientin insolvent - Honorar verloren?

Autor: RA Maximilian Guido Broglie

Wenn die Privatpatienten insolvent ist, muss der Arzt dann nicht nur auf sein Honarar verzichten, sondern auch noch fürchten auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Ein HNO-Arzt fragt:

Nachdem eine Patientin (Behandung 2006) von mir mehrfach angemahnt wurde, wurde 2008 eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber durchgeführt. Da Vorpfändungen vorlagen, wurde mir mitgeteilt, dass ich frühestens 2010 mit einer Zahlung rechnen könne.


Im Oktober 2010 stellte die Patientin einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Nach Eröffnung in 12/2010 hat der Insolvenzverwalter die Zahlung an mich angefochten. Bleibe ich nun auf den Kosten (Gerichtsvollzieher etc.) ohne Honorar sitzen?

Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht:

Hier kommt die Regelung des § 130 Insolvenzordnung zum Zuge, da die aufgrund der Pfändung…

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