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Qualitätsmanagement: Viele Kollegen im Zeitplan

Autor: det

Der Countdown für die Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements (QM) läuft. In diesem Jahr hat die Umsetzungsphase begonnen, die Planungsphase müsste nach einer Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) schon abgeschlossen sein. Wie ist der Stand der Dinge, was droht Praxen, die hinterherhinken?

Bereits seit Januar 2004 schreibt das Sozialgesetzbuch (SGB) V den Vertragsärzten vor, dass sie ein praxisinternes QM umzusetzen haben (geregelt in § 135a SGB V). Seit Januar 2006 gilt außerdem die Richtlinie des G-BA, in der festgelegt ist, welchen Regeln und welchem Zeitrahmen das QM in den Arztpraxen zu folgen hat. Denn der G-BA wurde per Gesetz (§ 136a SGB V) damit beauftragt, die entsprechenden einheitlichen Anforderungen und Maßnahmen zu bestimmen. Vorgesehen sind laut G-BA-Richtlinie drei Phasen:

  1. Phase: Planung (hierfür hatten die Ärzte bis Ende 2007 Zeit),
  2. Phase: Umsetzung (die darf bis 2009 dauern),
  3. Phase: Überprüfung mit Selbstbewertung und Zielkontrolle (1 Jahr).

2010 muss das…

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